Klassisch oder elektronisch – wie du deine Erklärung abgibst
Sobald du deine Unterlagen beisammenhast, geht’s an die Erklärung. Früher gab es amtliche Vordrucke, die du in Papierform einreichst. Inzwischen kann man die Steuererklärung ganz einfach online abgeben, zum Beispiel via Elster. Das ist eine Plattform, die deine Erklärung direkt an das Finanzamt übermittelt. Plane dir dafür allerdings auch etwas Zeit ein. Für Elster brauchst du ein Software-Zertifikat, das du erst durch eine vorige Authentifizierung erhältst.
Fast alles kann man absetzen
Du hast einen langen Weg zur Uni, deinem Erstwohnsitz oder zu deinem Praktikumsarbeitsplatz? Während des Semesters investierst du viel Geld in Fachbücher und -zeitschriften, Büromaterial, Vorträge? Aufgrund der Pandemie hast du letztes Jahr fast nur von zu Hause gearbeitet und ein Arbeitszimmer eingerichtet? All das kannst du in deiner Steuererklärung über die Werbungskosten bzw. Sonderausgaben geltend machen. 1.000 Euro, bzw. 1.200 Euro ab dem 01.01.2022 werden dir dabei schon einkalkuliert. Du musst allerdings über den Pauschalbetrag kommen, damit es sich lohnt. Aber denk dran, was z. B. dein neuer Laptop kostet.
Der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben hängt von deinem Status ab. Befindest du dich gerade in deiner Erstausbildung, werden die Ausgaben über die Sonderausgaben angeführt. Es sind maximal bis zu 6.000 Eurojährlich als Ausbildungskosten abzugsfähig. Befindest du dich in einer Zweitausbildung (z. B. Masterstudium, Promotion, Zweitstudium, Bachelorstudium nach abgeschlossener Berufsausbildung, Duales Studium o. ä.) laufen deine Ausgaben über die Werbungskosten.
Befindest du dich derzeit im Zweitstudium oder im Studium nach einer Berufsausbildung und gehst deinem Studium in Vollzeit nach und hast entsprechend keine Einnahmen, die mit deinen Ausgaben verrechnet werden können, hast du die Möglichkeit zum Aufbau eines Verlustvortrags. Die Verluste, durch dein nicht vorhandenes Einkommen, können der Finanzverwaltung gegenüber erklärt werden und das Finanzamt stellt dann einen Feststellungsbescheid aus, der maximal ein Jahr rückgetragen und unbegrenzt in die Zukunft vorgetragen werden kann. Die angehäuften Verluste werden dann im ersten Jahr, in dem du ein steuerpflichtiges Einkommen generierst, verrechnet.
Und wie stehts um die 450-Euro-Jobs?
Bist du geringfügig beschäftigt und gehst einem 450-Euro-Job nach, sind diese Einnahmen grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Konsequenterweise kannst du dann auch keine Werbungskosten oder Sonderausgaben angeben. Minijobs werden in der Steuererklärung in keiner Weise berücksichtig.
Das Detail steckt im Kleingedruckten
Du hast deine Steuererklärung ausgefüllt, eingereicht und jetzt wartest du auf deine Rückzahlung. In der Zwischenzeit willst du den Papierkram aus dem letzten Jahr ausmisten und deine Belege in die Papiertonne hauen? Auf keinen Fall! Denn manchmal hat das Finanzamt Rückfragen und möchte zu bestimmten Ausgaben Belege sehen. Behalte deshalb unbedingt eine Kopie deiner Erklärung auf und hefte deine Ausgaben in einem Ordner ab. Am besten pflegst du schon über das Kalenderjahr eine Excel-Datei, um den Überblick zu behalten und nicht in Quittungen unterzugehen.
Good to know!
Wenn du deine Steuererklärung freiwillig abgibst, kannst du sie rückwirkend für bis zu vier Jahre bis zum 31. Dezember einreichen.
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Erklärung.