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Die Reform der IBOR-Referenzzinssätze läuft. Die Zinsumstellungen sind schon weit fortgeschritten. Lesen Sie hier, wie der Status quo ist.
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Das Ende des USD LIBOR und seine Nachfolger
Mit der Einstellung des USD LIBOR erfolgt Ende Juni 2023 die am Volumen gemessen größte Umstellung im Rahmen der IBOR-Reform. Bereits Ende 2021 stellte der Administrator ICE Benchmark Administration (IBA) die Veröffentlichung des 1-Wochen- und des 2-Monats-Tenor ein. Im Zuge dessen haben der US-amerikanische Gesetzgeber, das Federal Reserve Board (FED Board), sowie das Alternative Reference Rates Committee (ARRC) Banken aufgefordert, auf den USD LIBOR für Neugeschäft zu verzichten und diesen lediglich in Ausnahmefällen zu verwenden.
Am 16. Dezember 2022 beschloss das FED Board den „Regulation Implementing the Adjustable Interest Rate (LIBOR) Act (Regulation ZZ)“, auch „Final Rule“ genannt, um eine Entscheidung über den gesetzlichen Nachfolger für den USD LIBOR zu treffen. Die Regelung bestimmt unter anderem die produktspezifische Nachfolge des USD LIBOR und die genaue Ausgestaltung des SOFR als „Board Selected Replacement“. Diese Nachfolger kommen zum Einsatz, sofern bis zum Umstellungsdatum am 30. Juni 2023 keine Fallback-Vereinbarung zwischen den Kontrahenten in USD-LIBOR-Finanzkontrakten, die der US-Rechtsprechung unterliegen, geschlossen wurde. Um das Zinsänderungsrisiko der bisherigen LIBOR-Laufzeiten entsprechend zu berücksichtigen und eine Forward-Looking-Zinsstrukturkurve zu ermöglichen, legte das FED Board fixe Tenor Spread Adjustments fest. Da der SOFR im Gegensatz zum LIBOR auf ausgeführten Übernachttransaktionen basiert, ist die laufzeitabhängige Zinsanpassung noch nicht einkalkuliert und muss entsprechend adjustiert werden.
Bei Konsumentenkrediten gilt es zu beachten, dass für einen Zeitraum von einem Jahr nach Wegfall des USD LIBOR der letztmalig festgesetzte USD-LIBOR-Tenor sowie der entsprechende vom FED Board bestimmte Nachfolger (Term SOFR + Tenor Spread Adjustment) linear interpoliert werden. Dies soll plötzliche Zinserhöhungen für die Konsumenten verhindern. Um dieses Vorgehen zu vereinfachen, wurde der Marktdaten- und Infrastruktur-anbieter Refinitiv mit der Berechnung und Veröffentlichung der interpolierten Zinssätze beauftragt. Diese werden als „USD IBOR Cash Fallbacks for Consumer“ entsprechend der gesetzlichen Vorgehensweise veröffentlicht.