EU genehmigt Deutschland die frühere Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung

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3 August 2023
Bereich Umsatzsteuer

Die EU hat Deutschland dazu ermächtigt, noch vor geplanter Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung auf EU-Ebene im Jahr 2028 die elektronische Rechnung schon früher verpflichtend für bestimmte Umsätze einzuführen. Nach dem Beschluss des Rats der EU darf der deutsche Alleingang bereits am 01.01.2025 in Kraft treten.

Am 10.11.2022 hatte Deutschland bei der EU die Genehmigung beantragt, auf nationaler (deutscher) Ebene die elektronische Rechnung verpflichtend machen zu dürfen. Der jetzt erfolgte Beschluss der EU legt u.a. fest, dass Deutschland abweichend von Art. 218 und 232 MwStSystRL elektronische Rechnungen, die von in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen ausgestellt wurden, durch nationale Regelung verpflichtend machen kann. Damit kann Deutschland vor der geplanten Umsetzung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung auf EU-Ebene (ViDA-Initiative der EU („VAT in the Digital Age“) zum 01.01.2028 die obligatorische elektronische Rechnung für B2B-Umsätze auf nationaler Ebene bereits zum 01.01.2025 einführen. Ob Deutschland dieses Vorhaben auch tatsächlich so umsetzt, muss weiter beobachtet werden. Das nationale Gesetzgebungsverfahren hierfür steht zurzeit noch ganz am Anfang.

Bereits am 17.04.2023 hatte das BMF einen ersten Diskussionsentwurf zur Einführung der sog. eRechnung an die Verbände versendet (vgl. EY-Steuernachricht vom 20.04.2023). Danach soll die elektronische Rechnung zunächst nur auf B2B-Umsätze beschränkt werden. In der Zwischenzeit sind die im Diskussionsentwurf enthaltenen Änderungsvorschläge in das Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz integriert worden (Referentenentwurf vom 12.07.2023, vgl. EY-Steuernachricht vom 12.07.2023).

 

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