Das BMF hat am 17.04.2023 den lang erwarteten Diskussionsentwurf zur Einführung der eRechnung in Deutschland an die wichtigsten Wirtschaftsverbände versendet. Die Einführung der eRechnung (eInvoicing) ist zum 01.01.2025 geplant.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich FDP, Grüne und SPD auf die Einführung eines bundesweit einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verständigt. Um dies umzusetzen, hat das BMF nun einen Diskussionsvorschlag zur Änderung des § 14 UStG an die wichtigsten Wirtschaftsverbände versendet.
Im Änderungsvorschlag des § 14 UStG definiert das BMF die neue eRechnung basierend auf dem Vorschlag der Europäischen Kommission, genannt VAT in the Digital Age (ViDA), sowie dem europäischen E-Rechnungsstandard CEN 16931. So soll eine eRechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden können und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht werden. Bei inländischen B2B-Transaktionen soll die Ausstellung einer solchen eRechnung obligatorisch sein. Darüber hinaus sollen Papier- und elektronische Rechnungen, die nicht den Anforderungen der neuen eRechnung entsprechen, unter dem neuen Begriff "sonstige Rechnung" zusammengefasst werden.
Die Einführung der eRechnung steht im Zusammenhang mit dem ViDA-Vorschlag. Dieser erlaubt es den EU-Mitgliedstaaten, die in ViDA enthaltenen Vorgaben zu B2B-eRechnungen freiwillig einzuführen. Ab dem 01.01.2028 sind die Regelungen dann EU-weit verpflichtend. Ab dem 01.01.2028 soll auch ein transaktionsbasiertes Meldesystem für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze eingeführt werden. Dabei sollen nicht die vollständigen Rechnungen, sondern nur bestimmte Rechnungsdaten an die Steuerbehörden übermittelt werden. Die eRechnung stellt eine Voraussetzung für ein solches System dar. Die Einführung eines transaktionsbasierten Meldesystems ist nicht Gegenstand des aktuellen Diskussionsvorschlags. Das BMF führt in dem Begleitschreiben an die Verbände aber aus, dass angestrebt wird, sowohl für die nationalen als auch für die grenzüberschreitenden B2B-Umsätze ein einheitliches elektronisches System für die transaktionsbezogene Meldung vorzusehen.
Im Begleitschreiben hat das BMF die Wirtschaftsverbände um Einschätzung insbesondere zum Zeitplan, zu einer zeitlich befristeten Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen und zum Bedarf von Ausnahmen gebeten. Die Verbände haben bis 08.05.2023 Zeit, entsprechende Stellungnahmen abzugeben.