Nahaufnahme eines Bescheids über die Einkommenssteuer

Welche Auswirkungen DAC8 und MiCA auf Kryptowerte und Finanzmeldepflichten hat

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Die EU-Amtshilferichtlinie DAC8 gilt ab 2026 auch für neuartige Finanzprodukte. Daneben geht es um vermögende Einzelpersonen samt Steueridentifikationsnummern.

Die Europäische Union weitet die steuerliche Transparenz weiter aus. Künftig umfasst der Informationsaustausch zwischen den nationalen Finanzbehörden auch Kryptowerte. Das geht aus der Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie (englisch: Directive on Administrative Cooperation, kurz: DAC) hervor, auf die sich der Ministerrat (ECOFIN) Mitte Mai verständigte. Im Gegensatz zum DAC8-Entwurf der EU-Kommission gibt es keine Mindestsanktionen bei Verstößen mehr.

MiCA-Verordnung

Zudem verabschiedete das Europäische Parlament im April 2023 die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (kurz: MiCA). Die Verordnung verfolgt das Ziel, Klarheit für Unternehmen, Kunden, Regulierungsbehörden und andere Beteiligte im digitalen Finanzwesen zu schaffen, die sich mit Produkten und Dienstleistungen im Kryptobereich befassen. Voraussichtlich ab Ende 2024 oder Anfang 2025 wird sie anwendbar. Aus praktischer Sicht gibt es eine große Überschneidung zwischen DAC8 und MiCA.

Auch E-Geld und Tokens betroffen

Die Meldepflicht gemäß DAC8 soll 2026 beginnen, sodass die erste Meldung am 31. Januar 2027 fällig wird. Betroffen sind hiervon auch weitere neuartige Finanzprodukte wie E-Geld, E-Geld-Tokens und digitale Zentralbankwährungen. Da die DAC8 insbesondere bei Definitionen und Genehmigungsanforderungen auf den anderen Regelwerken aufbaut, sind diese mit heranzuziehen.

Andere Meldepflichten

Bei grenzüberschreitenden Vorbescheiden etwa für vermögende Einzelpersonen werden die Hürden heruntergeschraubt, sodass auch natürliche Personen betroffen sind. Diese wurden zuvor noch als vermögende Einzelpersonen bezeichnet. Im abgestimmten Regeltext wird nun auf den Steuerbescheid abgestellt, der einen Transaktionswert von mindestens 1,5 Millionen Euro beinhalten muss.

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Welche Meldepflichten für Kryptowerte im DAC8-Entwurf vorgesehen sind

Im DAC8-Entwurf setzt die EU-Kommission den Fokus auf Meldepflichten für neuartige Geldprodukte. Es geht auch um Strafen und vermögende Einzelpersonen. Ein Überblick.

    Fazit

    In der endgültigen DAC8 wird schließlich die besondere Relevanz der Steueridentifikationsnummer (englisch kurz: TIN) deutlich. Sie muss bei Meldungen für Besteuerungszeiträume ab 2030 für Vergütungen aus unselbstständiger Arbeit, Aufsichts- oder Verwaltungsräten und Ruhegehälter enthalten sein. Für Besteuerungszeiträume ab 2028 ist sie auch in andere Meldungen – beispielsweise über den länderbezogenen Bericht, bei Vorbescheiden oder über grenzüberschreitende Gestaltungen – mit aufzunehmen. Ab 2026 muss die Europäische Kommission ein Instrument zur Verfügung stellen, das eine elektronische und automatisierte Überprüfung der Korrektheit der nationalen Steueridentifikationsnummer gewährleistet.

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