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Mit drei BMF-Schreiben von März und Juni 2022 sowie März 2023 hatte das BMF steuerliche Unterstützungsmaßnahmen (insbesondere Spendenerleichterungen und lohnsteuerliche Unterstützungsleistungen) für vom Ukraine-Krieg Geschädigte eingeführt. Die Maßnahmen werden nun bis 31.12.2024 verlängert.
Die Unterstützungsleistungen, die das BMF aus steuerlicher Sicht im Zusammenhang mit dem Ukraine-Kriegs bisher gewährt hat, wurden bereits in der Vergangenheit aufgrund des fortdauernden Krieges verlängert. Das aktuelle BMF-Schreiben vom 24.10.2023 sieht nun eine erneute Erweiterung auf alle Maßnahmen vor, die bis 31.12.2024 durchgeführt werden. Steuerlich begünstigt sind danach u.a. Spendenerleichterungen, unentgeltliche Leistungen zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur und Beihilfen des Arbeitgebers an vom Krieg geschädigte Arbeitnehmer (vgl. Steuernachrichten vom 15.03.2023). Mit BMF-Schreiben vom 17.10.2023 waren bereits die Maßnahmen hinsichtlich der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen durch steuerbefreite Körperschaften verlängert worden (vgl. Steuernachrichten vom 19.10.2023).
Der Volltext des Schreibens steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
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