OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 veröffentlicht

Die OECD hat ihre neuen Verrechnungspreisleitlinien 2022 veröffentlicht. Neben redaktionellen Anpassungen wurden im Wesentlichen einzelne Leitlinien der OECD aus den Jahren 2018 und 2020 eingearbeitet.

Als sog. Soft Law begründen die OECD-Verrechnungspreisleitlinien zwar keine unmittelbare deutsche Rechtsgrundlage. Sie dienen jedoch sowohl für die Finanzverwaltung als auch für Berater und Steuerpflichtige als Auslegungshilfe für den Fremdvergleichsgrundsatz (Art. 9 OECD-MA) und entfalten damit für die Verrechnungspreispraxis enorme Relevanz. Mit BMF-Schreiben vom 14.07.2021 (sog. Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2021 – VWG VP 2021) hat auch die Finanzverwaltung die OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017 als Anlage ihren VWG VP 2021 beigefügt (BStBl. I 2021, S. 1098ff.).

Am 20.01.2022 hat die OECD nun die neuen OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 veröffentlicht. Im Unterschied zu den Verrechnungspreisleitlinien 2017 wurden neben redaktionellen Anpassungen die überarbeiteten Leitlinien zur Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode, die Leitlinien zur Anwendung des „Hard-to-Value Intangibles“-Ansatzes (beide Juni 2018) sowie die Leitlinien zu Finanztransaktionen (Februar 2020) in die neue Fassung 2022 aufgenommen.

Es bleibt abzuwarten, inwiefern das BMF die Anlage 1 der VWG VP 2021, welche im Gegensatz zu den Verrechnungspreisleitlinien 2022 nicht die Leitlinien zur Anwendung des „Hard-to-Value Intangibles“-Ansatzes enthält, anpassen wird. 

 

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