Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Nachdem der Bundesrat am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz (WtChancenG) zugestimmt hat, wurde es im Bundesgesetzblatt vom 27.03.2024 verkündet und tritt nun in Kraft. Ebenfalls verkündet wurde das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024.
Nachdem das WtChancenG auch den Bundesrat passiert hat (vgl. EY-Steuernachricht vom 22.03.2024), sind die Regelungen nach ihrer Verkündung (BGBl. 2024 I Nr. 108 vom 27.03.2024) in Kraft getreten. Das Inkrafttreten ist u.a. für die erweiterte Forschungszulage und viele andere Regelungen relevant.
Einen umfassenden Überblick über die zahlreichen steuerlichen Maßnahmen des WtChancenG gewährt die EY-Gesetzgebungsübersicht. Direkt zur Übersicht kommen Sie hier.
Auch verkündet wurde das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 107 vom 27.03.2024), das u.a. Änderungen bei der Luftverkehrsteuer, Änderungen im Windenergie-auf-See-Gesetz sowie das schrittweise Auslaufen der Steuerentlastung für den sog. Agrardiesel nach § 57 des Energiesteuergesetzes enthält (vgl. EY-Steuernachricht vom 11.01.2024).
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