Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
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Mit der Veröffentlichung des Entwurfs des neuen AStG-Erlasses wurden Verbände und die Fachöffentlichkeit zur Stellungnahme aufgefordert. Auch EY hat eine Stellungnahme zum Entwurf vorgelegt.
Das BMF hat am 19.07.2023 einen Entwurf des BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des Außensteuergesetzes („AStG-Erlass“) veröffentlicht (vgl. EY-Steuernachricht vom 19.07.2023). Der AStG-Erlass formuliert die Verwaltungsauffassung zur Auslegung einiger für international tätige Steuerpflichtige außerordentlich bedeutende Regelungsbereiche. Mit der Veröffentlichung des Entwurfs hat das BMF Verbänden und der Fachöffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. EY hat die Möglichkeit genutzt und eine Stellungnahme vorgelegt.
Darin sehen wir in diversen Punkten des Erlassentwurfs Anpassungsbedarf und regen über die Änderung des Erlassentwurfs hinaus zu verschiedenen Themen auch Gesetzesänderungen an. So weisen wir u.a. darauf hin, dass die Wegzugsbesteuerung nur Fälle einer tatsächlichen Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfassen sollte und darüber hinaus eine weniger einschränkende Anwendung der Rückkehrregelung geboten wäre. Außerdem sollte aus unserer Sicht das der Hinzurechnungsbesteuerung zugrunde liegende Beherrschungskonzept umfassend überarbeitet werden, da andernfalls auch Minderheitsbeteiligungen, die keine tatsächliche Beherrschung vermitteln, unter die Hinzurechnungsbesteuerung fallen können. Auch hinsichtlich der Ausführungen zum Aktivkatalog sind unseres Erachtens umfassende Überarbeitungen nötig, um einerseits das AStG an die wirtschaftliche (und zunehmend digitalisierte) Realität anzupassen und andererseits, um ungerechtfertigte Verschärfungen zu eliminieren.
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