EU-Kommission, Parlament und Rat haben sich nun darauf verständigt, dass die Anti-Entwaldungsverordnung („EUDR“) in ihrer Anwendung um 12 Monate auf den 30.12.2025 verschoben wird, für KMU beginnt die Anwendung am 30.06.2026. Inhaltlich bleibt die EUDR aber unverändert, es wird vorerst keine „no-risk“-Kategorie eingeführt.
Das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat haben sich darauf geeinigt, die Anwendung der Anti-Entwaldungsverordnung um 12 Monate zu verschieben. Große Unternehmen müssen die Verordnung erst ab 31.12.2025 anwenden, Mikro- und Kleinunternehmen ab 30.06.2026.
Der Inhalt der EU-Entwaldungsverordnung bleibt jedoch unverändert. Zwar wollte das Europäische Parlament, konkret die Vertreter der Europäischen Volkspartei, eine neue Länderkategorie ohne Entwaldungsrisiko schaffen. Ministerrat und Kommission haben die Vereinfachung jedoch rundweg abgelehnt. Allerdings soll zu einem späteren Zeitpunkt die Einführung einer „no risk“-Kategorie geprüft werden.
Die Verordnung soll sicherstellen, dass eine Reihe von Schlüsselgütern, die auf dem EU-Markt platziert werden, nicht mehr zur Entwaldung in der EU und Drittländern beitragen. Bereits 2023 wurde die Verordnung mit überwältigenden Mehrheiten im Parlament und im Rat angenommen.
Der Gesetzgeber und die zuständigen Behörden haben die Erwartungshaltung geäußert, dass Unternehmen sich mit Nachdruck mit der Implementierung der neuen Anforderungen befassen.
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