Nach zuletzt sehr intensiven Verhandlungen verkündeten die ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel am Abend des 12.12.2022 die einstimmige Einigung, eine globale Mindeststeuer einzuführen.
Die als zweite Säule des sog. BEPS 2.0 Projektes bekannte globale Mindeststeuer wurde auf OECD-Ebene bereits im Jahr 2021 von ca. 140 Staaten beschlossen. Im Dezember 2021 legte die EU einen Richtlinien-Vorschlag zur einheitlichen Umsetzung der im OECD Inclusive Framework on BEPS abgestimmten Modellregelungen der Mindeststeuer vor. Die im EU-Finanzministerrat erforderliche Einstimmigkeit zur Annahme der Richtlinie konnte jedoch bislang nicht erreicht werden, sie scheiterte bis zuletzt am Veto eines einzelnen Mitgliedstaates, Ungarn.
Unter der noch bis zum 31.12.2022 amtierenden tschechischen EU-Ratspräsidentschaft wurde die Abstimmung über die sog. Pillar 2 Richtlinie nun jedoch in ein Themen-Paket integriert, welches u.a. auch die Beteiligung Ungarns an EU-Fördermitteln beinhaltet. Nach einer Pressemitteilung der EU haben sich am Abend des 12.12.2022 die ständigen Vertreter aller EU-Mitgliedstaaten auf die 15-prozentige globale Mindeststeuer für Unternehmensgruppen mit einem Konzernumsatz von mindestens 750 Mio. Euro geeinigt. Der formale Abstimmungsprozess hierüber ist angekündigt. Grundlage der Einigung ist offenbar ein Richtlinientext mit Datum vom 25.11.2022, welcher sich inhaltlich nicht wesentlich von zuvor veröffentlichten Versionen unterscheidet.
Die EU-Mitgliedstaaten sind nun angehalten, die nationale Umsetzung der Richtlinie bis zum Ende des Jahres 2023 vorzunehmen, um dann eine Anwendung der Mindesteuer-Regeln auf Geschäftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen (IIR, UTPR ein Jahr später), zu gewährleisten.
In einem weiteren, zusammen mit der Pressemitteilung veröffentlichten Dokument vom 02.12.2022 zum aktuellen Stand der Richtlinie bekräftigt der Rat der EU auch noch einmal seine Unterstützung für die Arbeiten der OECD an der ersten Säule des BEPS 2.0 Projektes, der Neuverteilung von Besteuerungsrechten auf Marktstaaten, und die Entschlossenheit, diese ebenfalls umzusetzen. Weiterhin behält er sich eine Neubewertung der Lage vor, sollten die Verhandlungen zur Säule 1 im Inclusive Framework on BEPS nicht vorankommen. Dies hätte eine erneute Diskussion der auf EU-Ebene vorgelegten eigenen Maßnahmen zur Lösung der steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft (und wohl auch darüber hinaus) zur Folge.
Der aktuelle Stand der Richtlinie steht Ihnen auf der Seite des Rates der EU zur Verfügung.
Direkt zur „Richtlinie des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union“ mit Stand vom 25.11.2022 kommen Sie hier (Englisch / Deutsch).