DBA: Mehrere Änderungsprotokolle finden seit Jahresbeginn Anwendung

Deutschland hat im Dezember 2023 die Ratifikationsurkunden zu den Änderungsprotokollen der DBA mit Luxemburg, Schweden und Österreich ausgetauscht. Damit finden die dort vereinbarten Regelungen grundsätzlich seit dem 01.01.2024 Anwendung. 

Die Änderungsprotokolle setzen insbesondere verschiedene abkommensrechtlichen Maßnahmen des BEPS-Projekts zwischen Deutschland und den Vertragsstaaten um. Zusätzlich haben Deutschland und Schweden vereinbart, die Passagen des bisherigen Abkommens, welche die Regelungen zur Besteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen betreffen, aus ihrem bisherigen Abkommen zu streichen (vgl. EY-Steuernachricht vom 09.02.2023). Im Fall der Änderungsprotokolle mit Luxemburg (vgl. EY-Steuernachricht vom 25.01.2024) und Österreich (vgl. EY-Steuernachricht vom 24.08.2023) wurden außerdem die sog. Grenzpendlerregelungen neu gefasst.

Bisher ist nur im Fall des Änderungsprotokolls mit Schweden eine offizielle Meldung zum Inkrafttreten im Bundesgesetzblatt erfolgt. Für Österreich liegt eine entsprechende Veröffentlichung im dortigen Gesetzblatt vor. Zur Anwendbarkeit des DBA-Änderungsprotokolls mit Luxemburg zum 01.01.2024 wurde auf der Homepage des BMF eine entsprechende Information veröffentlicht. Weiter ergibt sich die Anwendbarkeit der o.g. Protokolle aus dem BMF-Schreiben vom 15.01.2024, welches eine Übersicht zum aktuellen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und laufender Verhandlungen bietet.

Der Volltext des Schreibens zum Stand der DBA steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum BMF-Schreiben kommen Sie hier.