Das am 18.01.2023 unterzeichnete und jetzt vom BMF veröffentlichte Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Schweden setzt u.a. die abkommensrechtlichen Mindeststandards des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Schweden um. Weitere Anpassungen betreffen etwa den Informationsaustausch und die Amtshilfe bei der Steuererhebung.
Das Änderungsprotokoll beinhaltet zahlreiche Neuerungen am bisherigen Abkommenstext vom 14.07.1992. So wird z.B. die Präambel nach Vorbild des Artikels 6 des Multilateralen Instruments (MLI) angepasst und umfasst nun den Zweck, Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung zu vermeiden. Weiter werden die Vorschriften zu Gegenberichtigung erweitert sowie ein sog. Principal Purpose Test eingefügt. Komplett neu gefasst werden die Artikel zum Informationsaustausch und zur Amtshilfe. Die Quellensteuersätze bleiben dagegen unverändert. Damit setzt Deutschland seine Strategie fort, Inhalte des BEPS-Projekts über bilaterale Verhandlungen umzusetzen, anstatt den Mechanismus des MLI zu gebrauchen. Zusätzlich haben Deutschland und Schweden vereinbart, die Passagen des bisherigen Abkommens, welche die Regelungen zur Besteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen betreffen, aus dem Abkommen zu streichen.
Für das zur innerstaatlichen Umsetzung notwendige Gesetzgebungsverfahren liegt noch kein Zeitplan vor. Das Änderungsprotokoll tritt am dreißigsten Tag nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Die Anwendung des Änderungsprotokolls erfolgt grundsätzlich ab dem 1. Januar des darauffolgenden Kalenderjahres und damit je nach dem weiteren Verfahrensverlauf frühestens ab dem 01.01.2024. Ungeachtet dessen werden die Art. 29 (Informationsaustausch) und Art. 30 (Amtshilfe bei der Steuererhebung) des Abkommens ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Änderungsprotokolls wirksam. Dies gilt unabhängig von dem Veranlagungszeitraum, auf den sich der Sachverhalt oder Steueranspruch bezieht.
Der Volltext des Änderungsprotokolls steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Direkt zum Änderungsprotokoll des DBA Deutschland-Schweden kommen Sie hier.