Während der Bundestag am 15.06.2023 die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der geänderten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Lettland, Litauen und Bulgarien beschlossen hat, steht im Bundesrat am kommenden Freitag (16.06.2023) der Gesetzentwurf zur Umsetzung des Änderungsprotokolls zum DBA zwischen Deutschland und Schweden auf der Tagesordnung.
Die vier DBA-Änderungsprotokolle setzen jeweils insbesondere abkommensrechtliche Maßnahmen des OECD BEPS-Projekts um, wie z.B. eine geänderte Präambel oder die Einführung eines sogenannten Principal Purpose Tests zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch (vgl. EY-Steuernachricht vom 08.03.2023). Das Abkommen zwischen Deutschland und Schweden sieht zusätzlich u.a. eine Neufassung der Artikel zum Informationsaustausch und zur Amtshilfe sowie eine Streichung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Regelungen vor. (vgl. EY-Steuernachricht vom 09.02.2023). Die Quellensteuersätze bleiben in allen vier Abkommen unverändert.
Während die drei Gesetzgebungsverfahren zu den Abkommen mit Lettland, Litauen und Bulgarien bis zum Sommer 2023 abgeschlossen sein dürften, wird sich das Verfahren zum DBA Schweden bis in den Herbst ziehen. Werden im Anschluss die Ratifikationsurkunden rechtzeitig bis Ende November (Lettland und Schweden) bzw. vor Jahresende (Litauen und Bulgarien) ausgetauscht, könnten die Änderungsprotokolle noch in diesem Jahr in Kraft treten und wären grundsätzlich zum 01.01.2024 anwendbar. Andernfalls verschiebt sich die Erstanwendung um mindestens ein Jahr.
Die Volltexte der Änderungsprotokolle stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Direkt zum Änderungsprotokoll zum DBA Lettland kommen Sie hier.
Direkt zum Änderungsprotokoll zum DBA Litauen kommen Sie hier.
Direkt zum Änderungsprotokoll zum DBA Bulgarien kommen Sie hier.
Direkt zum Änderungsprotokoll zum DBA Schweden kommen Sie hier.