Bundestag beschließt Inflationsausgleichsgesetz

Der Bundestag hat heute (10.11.2022) das Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. Im Vergleich zum Regierungsentwurf sieht der Gesetzesbeschluss eine weitere Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der sog. kalten Progression sowie ein einheitliches Kindergeld von monatlich 250 Euro für alle Kinder vor.

Nachdem der Regierungsentwurf des Inflationsausgleichsgesetzes am 14.09.2022 auf den Weg gebracht wurde, hat der Bundestag am 10.11.2022 das Gesetz beschlossen. Basierend auf dem 14. Existenzminimumbericht und dem 5. Steuerprogressionsbericht, die am 02.11.2022 von der Bundesregierung beschlossenen wurden, erfolgt eine Anpassung an die derzeitigen Inflationsraten. Dementsprechend wird der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 weiter nach rechts verschoben. Nicht verändert wird weiterhin der Eckwert, der den Höchststeuersatz von 45 Prozent begründet (sog. Reichensteuersatz). Im Vergleich zum Regierungsentwurf beträgt das Kindergeld einheitlich für alle Kinder 250 Euro monatlich. Die bisherige Staffelung wird somit aufgegeben. Neu aufgenommen ist auch die Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2023.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist noch vor Jahresende 2022 zu rechnen.

Die Details des Inflationsausgleichsgesetzes können Sie unserer Gesetzgebungsübersicht entnehmen.

EY Gesetzgebungsübersicht

Sind Sie schon registriert? Dann können Sie hier Ihre Präferenzen anpassen. 

Mehr zum Thema

Was Unternehmen bei der Inflationsausgleichsprämie beachten müssen

Die Bundesregierung schafft eine Inflationsausgleichsprämie. Was Unternehmen dabei beachten müssen.