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Portugal: Abschaffung des Regimes für „nicht gewöhnlich Ansässige“ gebilligt

Die vorgeschlagene Abschaffung des Regimes für „nicht gewöhnlich Ansässige“ wurden Ende Oktober 2023 gebilligt. Zu unserem Artikel über die Abschaffung des Regimes und die dazu vorgesehenen Übergangsregelungen kommen Sie hier.
 

Voraussetzungen für die steuerliche Ansässigkeit in Portugal

Personen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, gelten grundsätzlich nach nationalem Recht als in Portugal steuerlich ansässig:

  • Sie sind an mehr als 183 Tagen innerhalb jedes Zwölfmonatszeitraums, der im betreffenden Steuerjahr beginnt oder endet, in Portugal physisch anwesend. Tage mit nur teilweiser Anwesenheit in Portugal werden mitgezählt.
  • Sie verfügen zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraums über eine Unterkunft in Portugal, die regelmäßig als Wohnung oder Bleibe genutzt werden soll

Handlungsempfehlung

Von den geplanten Änderungen potenziell betroffene Beschäftigte und Arbeitgeber sollten untersuchen, welche alternativen Regimes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen auf die steuerliche Belastung bzw. die Kosten des Auslandseinsatzes prüfen.