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EU: Start von EES und ETIAS erneut verschoben


Am 19.10.2023 wurde bekannt gegeben, dass sich die Einführung des Ein- und Ausreisesystems („Entry/Exit System“, kurz EES) und des Europäischen Reiseinformations- und ­genehmigungssystems („European Travel Information and Authorization System“, kurz ETIAS) erneut verschiebt. Geplant ist nun der Herbst 2024 bzw. das Frühjahr 2025. Die Bundesregierung hat bereits einen Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnungen über die beiden Systeme vorgelegt. 

ETIAS

Das ETIAS ist ein IT-System, das die unerlaubte Einreise in den Schengen-Raum eindämmen soll. Es gilt für die meisten Nicht-EU-Bürger, die von der Visumpflicht befreit sind. Dieser Personenkreis soll künftig vor Reiseantritt ein Online-Registrierungsformular ausfüllen. Das Formular enthält Fragen zu Identität, Ausbildung, Beruf, Reisedokumenten, Reisehistorie und früheren strafrechtlichen Verurteilungen (sofern zutreffend).

Genehmigungen werden für drei Jahre erteilt und erlauben die Einreise in den Schengen-Raum, wobei die Anzahl der Einreisen nicht beschränkt ist. Dabei sind die Bestimmungen des Schengen-Raums einzuhalten. So darf der Aufenthalt 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.

EES

Wenige Wochen zuvor war bekannt gegeben worden, dass die Einführung des EES auf November 2023 verschoben wird. Mit dem EES müssen die betroffenen Reisenden bei jedem Überschreiten einer EU-Außengrenze ihren Reisepass an einem Selbstbedienungskiosk einscannen. Das EES wird automatisch den Namen, die biometrischen Daten, die Reisedokumente, das Datum und den Ort der Einreise in den Schengen-Raum und der Ausreise sowie die Fälle, in denen die Einreise verweigert wurde, erfassen.

Ausblick

Das ETIAS wird voraussichtlich fünf bis sechs Monate nach Inkrafttreten des EES eingeführt. Es wird erwartet, dass die EU-Behörden das genaue Datum in den kommenden Monaten bekannt geben.

Unseren Artikel zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnungen über ein Ein- und Ausreisesystem und über ein europäisches Reiseinformations- und ­genehmigungssystem mit weiteren Einzelheiten zu den neuen Regelungen finden Sie hier.

Handlungsempfehlung

Arbeitgeber von Drittstaatsangehörigen sollten sich über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten und ihre von der Neuregelung betroffenen Beschäftigten rechtzeitig entsprechend informieren.

Kontaktpersonen: Florian Brandl, Martina Unrau