Wie EY Sie unterstützen kann
Bei der Vorbereitung auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine zeitnahe und fortlaufende Einbindung desjenigen Wirtschaftsprüfers, der auch den Finanzbericht prüft, zielführend. Da die Nachhaltigkeitsberichterstattung stark mit den Informationen im Jahresabschluss und im Lagebericht verwoben ist, bietet es sich an, dass der Abschlussprüfer Ihres Finanzberichts zugleich auch der Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird. Zudem müsste der Abschlussprüfer die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Abschlussprüfung gleichfalls kritisch würdigen – das wäre doppelte Arbeit und erfordert einen hohen Koordinationsaufwand. Wir empfehlen daher, die Prüfung der finanziellen und der nichtfinanziellen Berichterstattung in einer Hand zu lassen.
Der Wirtschaftsprüfer begleitet das Unternehmen in vier Schritten zur erfolgreichen Prüfung:
1. Wer ist wie betroffen?
Im ersten Schritt wird untersucht, in welchem Maße das Unternehmen durch die aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Vorschriften zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit betroffen ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Die CSRD orientiert sich am Konzept der doppelten Wesentlichkeit („double materiality“). Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt bewerten müssen, sondern auch, wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren die wirtschaftliche Position des Unternehmens beeinflussen können. Der Prüfer verfügt über ein detailliertes Verständnis der Berichtsanforderungen und kann wertvolle Ratschläge geben, um sicherzustellen, dass das Unternehmen in die richtige Richtung steuert.
2. Meilensteine der Umsetzung
Im zweiten Schritt werden entscheidende Aspekte behandelt, zu denen Folgendes zählt: Sind nachhaltigkeitsrelevante Themen in die Prozesse, internen Kontrollsysteme, die Corporate Governance und das Risikomanagement des Unternehmens integriert worden? Wurden angemessene Themen identifiziert, die einer Prüfung standhalten? Hat das Unternehmen geeignete Leistungskennzahlen ausgewählt? Um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden, benötigen Unternehmen sowohl quantitative als auch qualitative Kennzahlen für eine rechtskonforme Berichterstattung. Konkrete Messwerte wie der Verbrauch von Rohöl, Gas oder erneuerbaren Energien, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede oder der Wasserverbrauch werden durch subjektive, beschreibende Informationen ergänzt, die soziale Auswirkungen beleuchten. Ähnlich der Strukturierung von Einnahmen, Ausgaben und Steuern müssen auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen systematisch erfasst werden. Sind die erforderlichen Tools dafür verfügbar?
3. Prüferische Begleitung des Implementierungsprojekts
Bestimmte Teilbereiche können zu Testzwecken geprüft und im Rahmen des Implementierungsprojekts auf ihre Prüffähigkeit hin getestet werden. Sollten Unstimmigkeiten oder Ungenauigkeiten auffallen, besteht die Möglichkeit, diese noch vor der eigentlichen Berichterstattung oder Prüfung zu korrigieren.
4. Prüfung
Obwohl Teile des Nachhaltigkeitsberichts im Voraus geprüft wurden, bedeutet dies nicht, dass die eigentliche Prüfung überflüssig ist. Dennoch erleichtert die prüferische Begleitung des Implementierungsprojekts die Prüfung und vermittelt Unternehmen Sicherheit und Routine für künftige Nachhaltigkeitsberichte.