Lutz Naake unterstützt als verantwortlicher Associate Partner Unternehmen im Bereich der Kritischen Infrastrukturen dabei, die Anforderungen aus dem IT-Sicherheitsgesetz (KRITIS) erfolgreich umzusetzen. Er ist Spezialist für Informationssicherheit, insbesondere im Bereich der Kritischen Infrastrukturen und verfügt über die Prüfverfahrenskompetenz nach §8a des IT-Sicherheitsgesetzes.
Seit 2018 führt er Prüfungen für das IT-Sicherheitsgesetz durch und war vertretend für EY Mitglied der IDW Arbeitsgruppe, die in Zusammenarbeit mit dem BSI die Konkretisierung der Anforderungen an Betreiber Kritischer Infrastruktur im März 2020 veröffentlichte.
Er betreut Marktführer in den KRITIS-Sektoren IT und Telekommunikation, Logistik, Energie, Gesundheit sowie Banken und Versicherungen. Seine EY Karriere begann 2012 nach Abschluss des Studiums der Diplom-Informatik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Seitdem sammelte er Erfahrung in der Durchführung von Audits im Bereich der Informationstechnologie mit dem Fokus auf Informationssicherheit.