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Die nichtfinanzielle Berichterstattung auf dem Vormarsch

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Mit der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) werden die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gesteigert.


Überblick
  • Die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) bereitet den Weg hin zu einer verlässlichen und akkuraten Nachhaltigkeitsberichtserstattung.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2024 ist die CSRD für viele Unternehmen das erste Mal anzuwenden.
  • Ein früher Beginn der Analyse- und Umsetzungsphase ist ratsam. Denn der Aufwand für eine regelkonforme Berichterstattung sollte nicht unterschätzt werden.

Generationenthema, Megatrend, Marketing-Buzzword – Nachhaltigkeit bewegt die Gesellschaft in vielerlei Hinsicht. Nun macht sie in einem weiteren Kontext große Fortschritte: Mit der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) werden die Anforderungen an die nichtfinanzielle Erklärung und somit die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend überarbeitet und auf ein neues Level gehoben. Nicht nur die Berichtspflichten ändern sich signifikant in Form und Umfang, sondern auch der Kreis der Berichtspflichtigen vergrößert sich um ein Vielfaches.

Was steckt hinter der CSRD und ihren Pflichten? Handelt es sich nicht wieder einmal nur um die Ausweitung von Pflichten für die Unternehmen, die bereits ohnehin komplexer Regulatorik gerecht werden müssen? Mitnichten: Die CSRD hat Größeres vor und beabsichtigt, die nichtfinanzielle Berichterstattung auf die Qualität und Verlässlichkeit der finanziellen Berichterstattung zu heben. 


Mit der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) werden die Anforderungen an die nichtfinanzielle Erklärung und somit die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend überarbeitet und auf ein neues Level gehoben.


Die umfangreicheren Berichtspflichten werden insbesondere durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) kodifiziert. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren arbeitet die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) an der Erstellung dieser einheitlichen Berichtsstandards – zunächst an branchenunabhängigen, anschließend an branchenspezifischen Standards. Somit entsteht ein einheitliches Rahmenwerk, wie in Zukunft über Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene zu berichten ist und in welchen Dimensionen dies bezüglich der Säulen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu erfolgen hat. Auch Nachhaltigkeitsziele in verschiedensten Ausprägungen und der Weg zu ihrer Erreichung sollen in der Berichterstattung aufgezeigt werden. Um Vergleichbarkeit zu ermöglichen, bedienen sich die formulierten Standards auch bestimmter Kenngrößen, die bereits aus Definitionen in anderen Regularien der Nachhaltigkeitsberichterstattung wie beispielsweise der EU-Taxonomie bekannt sind. Die Berichterstattung soll mit der verpflichtenden Anwendung der ESRS vergleichbarer werden und den tatsächlichen Stand des Unternehmens im Sinne der Nachhaltigkeit transparenter machen.

Nachhaltigkeit wird messbar für Unternehmen

Als weiterer Schritt sollen Nachhaltigkeitsberichte gemäß CSRD wie ihr finanzielles Pendant einer Prüfung durch unabhängige Prüfer unterzogen werden. Diese Prüfung hat zunächst verpflichtend mit begrenzter Sicherheit zu erfolgen, soll aber im weiteren Verlauf zu einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit übergehen, sodass Tiefe und Aussagekraft der Prüfung mit der Zeit steigen und denjenigen einer Prüfung der finanziellen Berichterstattung gleichgesetzt werden.

Anhand dieser Entwicklungen wird deutlich: „Nachhaltig“ wandelt sich von einem Marketing-Schlagwort hin zu einem belegbaren und messbaren Kriterium für Produkte und die Eigendarstellung des Unternehmens. Es gibt zunehmend klare Definitionen, welche Anforderungen Produkte oder Prozesse erfüllen müssen, damit sie als „nachhaltig“ bezeichnet werden dürfen. Diese Entwicklung greift insbesondere die Kritik derjenigen auf, die in der Vergangenheit fehlende Vergleichbarkeit und Standards im Megatrend Nachhaltigkeit bemängelten.

Am 10. November 2022 hat das Europäische Parlament die CSRD-Richtlinie verabschiedet und somit den Weg für die weiteren Schritte des Gesetzgebungsverfahrens frei gemacht. Eine letzte Überarbeitung der branchenunabhängigen ESRS fand zum 22. November 2022 statt. In dieser Aktualisierung wurde der Aufbau der Standards und einzelner Berichtspflichten noch einmal grundsätzlich angepasst. Ziel war unter anderem eine stärkere Angleichung an andere internationale Standards wie beispielsweise diejenigen des International Sustainability Standards Board (ISSB). Das erhöht wiederum auch die internationale Vergleichbarkeit und reduziert den Aufwand berichtspflichtiger international tätiger Unternehmen.

CSRD definiert Wesentlichkeitskonzept neu

Mit der CSRD wird neben den zahlreichen neuen Berichtspflichten über bisher nicht von Reporting-Pflichten tangierte Themenbereiche auch das Wesentlichkeitskonzept im Sinne einer doppelten Wesentlichkeit neu definiert: Demnach ist in Zukunft eine Materialität gegeben, wenn ein Nachhaltigkeitsaspekt entweder wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Perspektive eines Unternehmens (Outside-in-Perspektive) oder ein Nachhaltigkeitsaspekt des Unternehmens wesentlichen Einfluss auf Mensch oder Umwelt (Inside-out-Perspektive) hat. Hierbei hat das Unternehmen Aspekte nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Wirkungsgrades auf sein eigenes Risikoprofil und mögliche Auswirkungen auf die eigene Unternehmenstätigkeit zu betrachten, sondern muss den Blickwinkel um 180 Grad drehen und prüfen, wie der eigene Geschäftsbetrieb auf die Gesellschaft und die Umwelt wirkt. Zwar kann das Unternehmen die Berichtspflichten mittels der verpflichtend durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse reduzieren, eine Vielzahl von Reporting-Verpflichtungen ist aber auch unabhängig von der Wesentlichkeitsanalyse zu erfüllen.

Startschuss
sind die CSRD-Standards für viele Unternehmen das erste Mal anzuwenden.

Für das Geschäftsjahr 2024 sind die Standards für viele Unternehmen das erste Mal anzuwenden. Das lässt immerhin noch gut ein Jahr für die Umsetzung notwendiger Anpassungen in Datenhaushalt, Prozessen und teils auch Strategien. Betrachtet man allerdings den Umfang der Berichtspflichten – die EFRAG gibt an, dass für die Berichterstattung über 1.000 Datenpunkte erforderlich sein werden –,­ wird sehr deutlich, dass ein frühzeitiger Beginn der Analyse- und Umsetzungsphase geboten ist. Der Gesamtaufwand für eine regelkonforme Berichterstattung ist keinesfalls zu unterschätzen, auch wenn durch Übergangsregelungen mit Einführungszeiträumen von bis zu drei Jahren partiell Erleichterungen geschaffen wurden.

Insbesondere Finanzinstitute stehen zudem vor der Herausforderung, dass die CSRD und ihre Standards eher mit dem Blickwinkel auf produzierende Unternehmen verfasst worden sind. Bei manchen Reporting-Anforderungen – etwa zu Lieferketten oder zum Umgang mit gefährlichen Chemikalien – müssen Finanzinstitute bei der Interpretation der Pflichten daher um die Ecke denken. Auch deshalb erwarten Fachleute weitere und umfangreiche sektorenspezifische Berichtsstandards für die Finanzwelt. Diese, so der Plan der EFRAG, sollen jedoch erst 2025 in die Entwicklung gehen.

Fazit

Die CSRD ebnet den Weg für eine verlässlichere und akkuratere Berichterstattung in Bezug auf Nachhaltigkeit und wird weite Teile der Unternehmensorganisation betreffen. Dieser Weg wird für viele Unternehmen allerdings eine beschwerliche und auch lange Reise, die es besser früher als später anzutreten gilt.

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