Pressemitteilung
7. Februar 2024  | Wien, AT

EY Mixed Leadership Barometer Österreich Jänner 2024

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  • Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder der im Wiener Börse Index (WBI) gelisteten österreichischen Unternehmen erreicht mit zwölf Prozent einen neuen Höchststand 
  • Von 202 Vorständ:innen sind aktuell 24 Frauen – nur zwei davon sind CEOs (zum Vorjahreszeitpunkt waren 16 von 186 Gremiumsmitgliedern weiblich)
  • 59 Prozent der Unternehmen haben keine einzige Frau im Vorstand 
  • Frauenanteil in Aufsichtsräten auf 31 Prozent gestiegen und liegt auf dem höchsten Stand des Untersuchungszeitraums
  • Quotenregelung unterliegende Aufsichtsräte erfüllen den Frauenanteil von 30 Prozent im Gremium  

Mehr weibliche Vorstandsmitglieder gab es noch nie in Österreichs großen börsennotierten Unternehmen: 24 Frauen führen gemeinsam mit ihren männlichen Kollegen in den leitenden Gremien die Geschicke der Top-Konzerne des Landes – acht mehr als noch vor einem Jahr. Noch deutlicher wird der Anstieg, wenn man die aktuellen Zahlen mit denen vor vier Jahren vergleicht: Im Januar 2020 saßen fast um die Hälfte weniger Frauen (13) in den Vorständen von Österreichs Unternehmen.

Den 24 Managerinnen stehen in den Vorstandsgremien insgesamt 178 Kollegen gegenüber – damit ist jeder neunte Vorstand (11,9 %) eine Frau. Der Anteil stieg gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Prozentpunkte. Bei Beginn der Untersuchungen im Juli 2015 lag der Frauenanteil im Vorstand bei 4,1 Prozent. Nur zwei davon sind aktuell jedoch CEOs, die meisten Frauen arbeiten derzeit als CFOs (7) bzw. sind in operativen Funktionen tätig (9), darunter drei COOs. Trotz des Anstiegs bleiben viele der geschäftsführenden Gremien aber auch im Jahr 2024 reine Männerdomänen: 33 der 56 Unternehmen (59 %) im Wiener Börse Index haben keine einzige Managerin in ihren Vorstandsgremien. Nur ein einziges Unternehmen hat darüber hinaus mehr als eine Frau im Vorstand.

Chefetagen der Immobilienbranche weisen größten Frauenanteil auf 

Auch der Frauenanteil in den heimischen Aufsichtsräten verzeichnet ein leichtes Plus und knackt die 30 Prozent-Marke. Somit ist in den Aufsichtsräten insgesamt der Anteil der Frauen im Vergleich zum Vorjahr von 29,6 Prozent minimal auf 30,9 Prozent gestiegen: In den Aufsichtsgremien sitzen demnach 167 Frauen (30,9 %) und 375 Männer (69,1 %). Gegenüber Jänner 2023 ist die Zahl der weiblichen Aufsichtsratsmitglieder um zwölf angestiegen, die der männlichen Aufsichtsräte im gleichen Zeitraum ebenfalls um fünf Mitglieder. 

Zu diesen Ergebnissen kommt das Mixed Leadership Barometer der Prüfungs- und Beratungsorganisation EY. Dafür werden halbjährlich die Strukturen von Vorständen und Aufsichtsräten der im Wiener Börse Index gelisteten österreichischen Unternehmen analysiert.
 


„Wir sehen zwar einen stabilen Aufwärtstrend, der Frauenanteil in den Vorständen bleibt jedoch überschaubar. Gender Equity sollte aber auch abseits des öffentlichen Interesses zur strategischen Priorität für Unternehmen werden. Aktuell ist in österreichischen börsennotierten Unternehmen nur jedes achte Vorstandsmitglied weiblich. Zumeist ist diese Frau allein unter Männern: In 43 Prozent der Unternehmen hat es genau eine Frau in eine Vorstandsposition des durchschnittlich 4-köpfigen Gremiums geschafft. Man setzt offensichtlich weiterhin mehrheitlich auf Genderhomogenität in den österreichischen börsennotierten Unternehmen“, kommentiert Helen Pelzmann, Partnerin (EY Law) und Verantwortliche für die Initiative „Women. Fast Forward“ bei EY Österreich, die Ergebnisse.

Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wirtschaft erfordert umfassende Maßnahmen, um langfristige Veränderungen zu bewirken. Gezielte Programme zur Förderung von Frauen in Führungspositionen sowie transparente Gehaltsstrukturen können dazu beitragen. Zudem bedarf es weiterer rechtsverbindlicher Vorgaben. Die von den EU-Mitgliedsstaaten und dem europäischen Parlament vorgegebene Geschlechterquote, welche ab 2026 von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist, ist ebenfalls ein wesentlicher Schlüssel. Demnach sollen mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratsposten oder 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten an das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht gehen. 

Flankierend ist es wichtig, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Geschlechter zu fördern: „Bis auf Ausnahmen wird das Zusammenspiel von Beruf und Familie fast ausschließlich als eine Frauen, aber nicht Männer betreffende Frage diskutiert. Lenkungs- und Vereinbarkeitsmaßnahmen für Männer werden in vielen Unternehmen wenig forciert. Um Frauen in Führungspositionen zu unterstützen, muss der Blick auf beide Geschlechter gerichtet und individuelle Lebensmodelle für Frauen sowie Männer gefördert werden“, so Pelzmann. 

Die meisten Frauen sind momentan in den Chefetagen der Immobilienbranche anzutreffen, wo ihr Anteil bei 21 Prozent liegt. An zweiter Stelle folgt die Finanzbrache (14 %) und an dritter die Konsumgüterbranche (13 %) sowie die Energieversorger mit 13 Prozent. Keine einzige Vorständin gibt es in drei Branchen Automobil, Telekommunikation sowie Transport und Logistik. 

Quote greift: Jedes dritte Aufsichtsratsmitglied in WBI-Unternehmen ist weiblich

Der Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder ist seit dem Beginn der Erhebung im Jahr 2015 in jedem Jahr kontinuierlich gestiegen. Seitdem mit 1. Jänner 2018 die gesetzliche Genderquote von 30 Prozent in Kraft getreten ist, erhöhte sich der Frauenanteil in den Kontrollgremien der österreichischen WBI-notierten Unternehmen deutlich und kontinuierlich von 18,8 Prozent (Stichtag: Dezember 2017) auf aktuell 31 Prozent. 

Von den derzeit 541 Aufsichtsratsmitgliedern der im WBI notierten österreichischen Unternehmen sind 167 Frauen. In 50 der 56 untersuchten Unternehmen gibt es aktuell mindestens eine Frau im Aufsichtsrat. 38 Unternehmen beschäftigen zwei weibliche Aufsichtsratsmitglieder. Der Anteil weiblicher Gremiumsmitglieder auf Kapital- und Arbeitnehmerseite ist darüber hinaus mit 31 bzw. 30 Prozent nahezu identisch: Rund drei von zehn Aufsichtsratsmitgliedern sind damit Frauen. „Seit der Implementierung der Quotenregelung hat sich der Frauenanteil in den Kontrollgremien signifikant erhöht, selbst wenn sie eine umstrittene Maßnahme darstellt. Die Quote hat dazu beigetragen, die Themen Diversität und Gleichstellung verstärkt in den Fokus der Unternehmens-Agenda zu rücken. Die Zahlen bestätigen, dass die Quote deutlich Wirkung zeigt“, sagt Pelzmann. 

Am höchsten ist der Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder derzeit mit je 37 Prozent in der Transport- und Logistik- sowie Finanzbranche. Dahinter folgen der Informationstechnologiesektor (36 %) und die Energiebranche (33 %). Am niedrigsten ist der Anteil weiblicher Gremiumsmitglieder mit rund 19 Prozent aktuell im Rohstoffsektor.

Der Anteil weiblicher Vorstände hat sich im Untersuchungszeitraum jedoch deutlich dynamischer entwickelt als der Anteil weiblicher Aufsichtsräte: So hat sich der Anteil weiblicher Vorstände in den letzten zehn Jahren von 4,1 Prozent im Juli 2015 auf aktuell 11,9 Prozent verdreifacht, während sich der Anteil weiblicher Aufsichtsräte von 17,1 Prozent im Juli 2015 auf aktuell 30,9 Prozent nicht einmal verdoppelt hat. Dennoch: Der Anteil weiblicher Aufsichtsräte liegt weiterhin deutlich über dem Anteil weiblicher Vorstände.

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EY im Überblick

EY* ist eine der führenden Prüfungs- und Beratungsorganisationen in Österreich. Das Unternehmen beschäftigt über 1.300 Mitarbeiter:innen an vier Standorten und erzielte im Geschäftsjahr 2022/2023 einen Umsatz von 206 Millionen Euro. Gemeinsam mit den insgesamt über 400.000 Mitarbeiter:innen der internationalen EY-Organisation betreut EY Kund:innen überall auf der Welt.

EY bietet sowohl großen als auch mittelständischen Unternehmen ein umfangreiches Portfolio von Dienstleistungen an: Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung sowie Transaktionsberatung und Managementberatung. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com/at  

*Der Name EY bezieht sich in diesem Profil auf alle österreichischen Mitgliedsunternehmen von Ernst &Young Global Limited (EYG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht. Jedes EYG Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen.

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