Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
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Aktuelle Entwicklungen
- Die technischen Bewertungskriterien für die weiteren vier Umweltziele werden zusammen mit zusätzlichen Wirtschaftstätigkeiten in weiteren delegierten Rechtsakten für Ende 2022 erwartet. Ob die restlichen vier Umweltziele ebenfalls in der Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt werden müssen, bleibt abzuwarten.
- Neben der bereits bestehenden EU-Taxonomie für die vorhandenen Umweltziele sind eine Erweiterung um neue Kategorien (Extended Taxonomy, Finalisierung Ende 2024 geplant) sowie um die Bereiche Soziales und Governance (Social Taxonomy, Finalisierung nicht vor 2025 geplant) und eine globale Harmonisierung zu erwarten.
- Die EU-Kommission stellte im Februar 2022 den ergänzenden Delegierten Rechtsakt zu Erdgas und Kernenergie vor. Darin nimmt sie bestimmte Kernenergie- und Gastätigkeiten als Übergangstätigkeiten in die EU-Taxonomie auf. Mitte Juni 2022 sprachen sich die Mitglieder des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses mehrheitlich gegen die Aufnahme von Gas- und Atomkraft in die Taxonomie aus – erfolglos: Nur Wochen später wurde der Complementary Delegated Act zur EU-Taxonomie – die Ergänzung um Erdas- und Atomkraftaktivitäten – final verabschiedet; er ist bereits in Kraft und gilt ab 01.01.2023. Das heißt, für die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2022 ist er bereits vollumfänglich anzuwenden.
- Die NFRD wird durch die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt. Diese erweitert den Anwendungsbereich der NFRD – und somit auch den der EU-Taxonomie-Verordnung – auf alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) und alle großen Unternehmen. Darüber hinaus werden all diese Unternehmen verpflichtet sein, ihre nichtfinanziellen Informationen, einschließlich der Taxonomieangaben mit begrenzter Prüfungssicherheit („limited assurance“), prüfen zu lassen. Unternehmen müssen diese neuen Anforderungen voraussichtlich ab dem Berichtsjahr 2024 (börsennotierte Unternehmen) bzw. ab 2025 (andere große Unternehmen) anwenden.