Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Die im Zuge der COVID-19-Pandemie mit Belgien und Österreich geschlossenen Konsultationsvereinbarungen sind weiter verlängert worden und gelten damit zumindest bis zum 30.09.2021.
Die bereits mit Belgien bestehende Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern während der COVID 19-Pandemie wurde nun ein weiteres (sechstes) Mal bis zum 30.09.2021 verlängert.
Auch mit Österreich besteht bereits eine Konsultationsvereinbarung. Die neue Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung vom 15.01.2021 (vgl. eNewsletter Tax vom 28.01.2021) und verlängert den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen bis mindestens 30.09.2021. Sie verlängert sich – anders als bei der Vereinbarung mit Belgien – danach grundsätzlich automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht entsprechend gekündigt wird.
Die Volltexte der jeweiligen Schreiben vom 18.06.2021 stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.