Weitere Verlängerung der Konsultationsvereinbarung Niederlande

Aufgrund der noch anhaltenden pandemischen Situation wurde die mit den Niederlanden hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Covid-19-bedingten Home-Office-Tätigkeiten von Grenzpendlern nochmals verlängert. Auch diese Vereinbarung wird damit zumindest bis zum 30.09.2021 Bestand haben. Direkt zum BMF-Schreiben vom 05.07.2021 kommen Sie hier.