Weitere Pflichten durch Sanktionsdurchsetzungsgesetz II

Das Ende 2022 verabschiedete Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) sieht u.a. die Einrichtung einer Zentralstelle für die Durchsetzung von EU-Sanktionen vor. Im Bereich von Immobilientransaktionen sind insbesondere das Barzahlungsverbot sowie erweiterte Transparenzregister-Pflichten von Bedeutung.

Im Dezember 2022 passierte das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat, am 28.12.2022 trat es mit wenigen Ausnahmen in Kraft. Mit dem SDG II gehen u.a. die Einrichtung einer Zentralstelle für die EU-Sanktionsdurchsetzung, das Verbot von Bargeldzahlungen bei Immobilientransaktionen und erweiterte Transparenzregister-Pflichten, insbesondere für ausländische Gesellschaften, einher.

Weitere Hintergründe stehen Ihnen auf den Seiten von EY Law zur Verfügung.

Näheres zu den ab dem 01.01.2023 anzuwendenden wichtigen Regelungen des BMF-Schreibens vom 15.06.2022, die insbesondere auch für die Transaktionsbranche von Relevanz sind (vgl. EY-Nachrichten vom 16.12.2022).


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