Vorschlag eines „Tierwohlcents“

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat ein Eckpunktepapier über die Einführung einer Verbrauchsteuer auf bestimmte tierische Produkte veröffentlicht. 

Auf Bitten der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Konzept zur Einführung einer Verbrauchsteuer auf bestimmte tierische Produkte erarbeitet. Das Eckpunktepapier schlägt eine Ausgestaltung als Verbrauchsteuer ähnlich der nicht-harmonisierten Kaffeesteuer vor. Steuergegenstände sollen Fleisch, Fleischerzeugnisse und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse sowie Verarbeitungsprodukte, die solche Erzeugnisse beinhalten, sein. Der Zoll soll die Steuer verwalten, so dass die Steuer reibungsarm in die deutsche Verbrauchsteuerlandschaft integriert würde.

Das BMEL verweist bezüglich eines konkreten Gesetzentwurfs unter Verweis auf das Grundgesetz jedoch deutlich an das Bundesministerium der Finanzen. Ob sich für das Vorhaben eine politische Mehrheit findet, und inwiefern sich die Eckpunkte einer Steuer – oder auch einer anderen Form der Abgabe – verändern werden, lässt sich jedoch noch nicht abschätzen.