Der Regierungsentwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung ist gestern (30.03.2022) ohne wesentliche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf auf den Weg gebracht worden. Damit ist das formale Gesetzgebungsverfahren insbesondere zur rückwirkenden verfassungskonformen Ausgestaltung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 eröffnet.
Im Vergleich zum Referentenentwurf (vgl. Steuernachricht vom 23.02.2022) ist insbesondere eine Änderung bei der Evaluierungsklausel hervorzuheben. Um allzu häufige und zugleich geringfügige Anpassungen des Zinssatzes zu vermeiden, sollte ursprünglich eine Änderung im Rahmen einer alle drei Jahre stattfindenden Evaluation verpflichtend dann erfolgen, wenn der zum jeweils 1. Januar des Evaluation-Jahres geltende Basiszinssatz um mehr als einen Prozentpunkt von dem bei der letzten Festlegung oder Anpassung geltenden Basiszinssatz abweicht. Diese Einschränkung taucht nun nicht mehr im Gesetzestext auf, sondern ist lediglich noch Bestandteil der Gesetzesbegründung. Insoweit soll der Gesetzgeber offenbar mehr Handlungsspielraum bekommen. Auch sieht der dazugehörige Gesetzestext nach § 238 Abs. 1c AO-RegE nun vor, dass eine Evaluation „wenigstens“ alle drei Jahre und „spätestens“ (statt: „erstmals“) zum 01.01.2026 zu erfolgen haben soll.
Des Weiteren behält sich die Finanzverwaltung die Möglichkeit der weiteren „vorläufigen“ Aussetzung von Zinsfestsetzungen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 vor. So sollen Zinsfestsetzungen ab dem Inkrafttreten der Neuregelungen weiterhin nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Satz 4 AO „vorläufig“ ausgesetzt werden können, falls und solange die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Anwendung des neuen Rechts noch nicht vorliegen. Zu gegebener Zeit sollen die ausgesetzten Zinsfestsetzungen nachgeholt werden.
Das Gesetzgebungsverfahren soll voraussichtlich im Juni und Juli 2022 von Bundestag und Bundesrat abgeschlossen werden.
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