Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Nach dem Wegfall der sogenannten „Mitteilungsfiktion“ sowie der bisher bestehenden Ausnahmen bei börsennotierten Unternehmen und deren Tochtergesellschaften laufen Ende März 2022 die ersten Übergangsfristen zur Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister ab. Dabei wird in der Praxis häufig übersehen, dass Änderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten seit dem 01.08.2021 nicht von den Übergangsfristen erfasst sind; diese sind vielmehr unverzüglich dem Transparenzregister mitzuteilen – sonst drohen hohe Bußgelder.
Näheres dazu lesen Sie im nachstehenden aktuellen EY Tax & Law Alert.
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