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Der Tax Zoom zur steuerlichen Vollverzinsung wurde nach Veröffentlichung des Regierungsentwurfs zum 2. AOÄndG vom 30.03.2022 auf den aktuellen Stand gebracht. Inhaltlich entspricht der Regierungsentwurf weitestgehend dem Referentenentwurf. Insbesondere die geplante Zinshöhe wurde nicht verändert.
Mit dem Regierungsentwurf vom 30.03.2022 will die Bundesregierung der Forderung des BVerfG nachkommen, den Zinssatz für Steuerzinsen nach § 233a AO verfassungskonform auszugestalten. Der vorgeschlagene Zinssatz in Höhe von 0,15 Prozent pro vollendeten Monat (1,8 Prozent p. a.) soll gleichermaßen für Nachzahlungs- wie für Erstattungszinsen und rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 gelten.
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