Am 09.11.2023 hat die Bundesregierung in einer Pressemitteilung eine Verständigung auf Maßnahmen zur zusätzlichen Entlastung für stromintensive Unternehmen in Deutschland für die Jahre 2024 und 2025 bekannt gegeben. Zentrales Instrument ist die Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe.
Im Rahmen des vorgesehenen Strompreispakets soll die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den Mindestwert reduziert werden, den die Europäische Union zulässt. Die Senkung der Stromsteuer auf den Betrag 0,50 Euro/MWh bzw. 0,05 ct/kWh soll durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrages in § 9b des Stromsteuergesetzes erfolgen. Die Absenkung der Stromsteuer soll zunächst für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann, soll die Absenkung ggf. für weitere drei Jahre gelten.
Das vorgesehene Strompreispaket soll alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes betreffen, also auch diejenigen, die bisher keinen Spitzenausgleich in Anspruch genommen haben oder nicht in Anspruch nehmen konnten. Zudem sollen diejenigen Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich beanspruchen konnten, durch das Paket von den Bürokratiekosten im Zusammenhang mit der Beantragung des Spitzenausgleichs und dem Nachweis der Voraussetzungen befreit werden.
Die angekündigte Senkung der Stromsteuer soll an die Stelle des zum Ende dieses Jahres auslaufenden Spitzenausgleichs treten. Der im Laufe des Jahres intensiv politisch diskutierte Industrie- oder Brückenstrompreis soll dagegen offenbar mit diesem Paket nicht eingeführt werden. Darüber hinaus soll für rund 350 energieintensive Unternehmen die sog. Strompreiskompensation im Klima- und Transformationsfonds um fünf Jahre verlängert und über den Wegfall des so genannten Selbstbehalts ausgeweitet werden.
Um eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten, wird die Bundesregierung unverzüglich auf den Gesetzgeber zugehen.
Der Volltext der Pressemitteilung steht Ihnen auf der Internetseite der Bundesregierung zur Verfügung.
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