Die am 23.02.2022 vom Koalitionsausschuss beschlossenen einkommensteuerlichen Entlastungen sollen mit einem Steuerentlastungsgesetz 2022 umgesetzt werden. Die rückwirkend zum 01.01.2022 geplanten Maßnahmen sollen die Steuerzahler um knapp 4,5 Mrd. Euro pro Jahr entlasten.
Der am 02.03.2022 vorgelegte Referentenentwurf setzt ausschließlich die einkommensteuerlichen Maßnahmen aus dem Koalitionsausschuss um (vgl. Steuernachricht vom 24.02.2022).
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 200 Euro auf 1.200 Euro.
- Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9 984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.
- Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer rückwirkend auf 38 Cent.
Diese Maßnahmen sollen rückwirkend ab 2022 umgesetzt werden und entsprechend auch bereits für den Lohnsteuerabzug 2022 zu berücksichtigen sein. Die Bundesregierung hat angekündigt, schon am 09.03.2022 den Regierungsentwurf auf den Weg zu bringen.
Der Referentenentwurf steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Direkt zum Referentenentwurf kommen Sie hier.
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