Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Der Entwurf eines BMF-Schreibens zum Optionsmodell nach § 1a KStG behandelt wichtige Anwendungsfragen zu den einzelnen Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen der Option nach § 1a KStG. Das BMF hatte dabei um Stellungnahme zum Schreiben aufgerufen. Dies hat EY zum Anlass genommen, wichtige Punkte, die noch ergänzt oder angepasst werden könnten, zu adressieren.
Besondere Priorität hätten aus unserer Sicht Erleichterungen bei der Antragstellung in Neugründungsfällen bzw. in Zusammenhang mit einem Formwechsel nach § 9 UmwStG sowie bei der Miteinbringung von Sonderbetriebsvermögen.
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