Am 09.03.2022 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zu den bereits im Koalitionsausschuss vom 23.02.2022 beratenen entlastenden Maßnahmen im Einkommensteuerrecht beschlossen.
Angesichts der anhaltenden Inflation, insbesondere bei den Energiepreisen, sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf in Form von Einkommensteuerentlastungen insbesondere für Arbeitnehmer. Die von der Regierung auf den Weg gebrachten Maßnahmen umfassen:
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 200 Euro auf 1.200 Euro.
- Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.
- Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer rückwirkend von 35 Cent auf 38 Cent.
Die Maßnahmen sollen rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2022 angewendet werden. Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, die bisher für 2022 vorgenommenen Lohnsteuerabzüge zu korrigieren. Das Gesetzgebungsverfahren soll voraussichtlich im Mai von Bundestag und Bundesrat abgeschlossen werden.
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