Österreich: Verlängerung der Konsultationsvereinbarung

Deutschland hat sich mit Österreich auf eine grundsätzliche Verlängerung der im Zuge der COVID-19-Pandemie zur Beurteilung von COVID-19 bedingten Homeoffice-Tätigkeiten geschlossenen Konsultationsvereinbarung bis zum 31.03.2022 verständigt.

Die neue Konsultationsvereinbarung vom 14.12.2021 ersetzt die Konsultationsvereinbarung vom 29.09.2021 und verlängert den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen bis mindestens 31.03.2022 (BMF-Schreiben vom 20.12.2021).

Der Volltext des Schreibens steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum BMF-Schreiben kommen Sie hier.

 

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