OECD veröffentlicht weitere Informationen zur BEPS-Zwei-Säulen-Lösung

Kurz vor Jahresende veröffentlicht die OECD weitere Verwaltungsleitlinien zur zweiten Säule des BEPS-Projekts, der globalen Mindestbesteuerung, sowie einen Zeitplan hinsichtlich des Umsetzungsinstruments von Amount A der ersten Säule.

Das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS nimmt mit zwei am 18.12.2023 veröffentlichten Dokumenten Stellung zu weiteren Aspekten der sog. Zwei-Säulen-Lösung.

Die mittlerweile dritte Ausgabe von Verwaltungsleitlinien (‚Agreed Administrative Guidance for the Pillar Two GloBE Rules‘) – nach den ersten beiden Veröffentlichungen im Februar und Juli 2023 – ergänzt den OECD-Kommentar zu den Regeln der globalen Mindestbesteuerung im Hinblick auf deren Anwendungsvorschriften. Ein Schwerpunkt liegt diesmal auf Konkretisierungen zu Purchase Price Accounting (PPA), dem temporären CbCR-Safe Harbour sowie dem Safe Harbour für unwesentliche Geschäftseinheiten. Das Inclusive Framework kündigt zudem an, weiterhin in regelmäßigen Abständen klarstellende Leitlinien herauszugeben. So soll in der ersten Hälfte des Jahres 2024 eine vierte Ausgabe von Verwaltungsleitlinien erscheinen, die u.a. Erläuterungen zur sog. Recapture-Regelung betreffend die passiven latenten Steuern (Art. 4.4.4 Model Rules / § 50 Abs. 4 und 5 MinStG) enthalten soll.

In einem separaten Statement aktualisiert die OECD zudem den Zeitplan für die Finalisierung des Textes zur sog. Multilateral Convention (MLC), einem Umsetzungsinstrument des Amount A der ersten Säule, welches der Neuzuordnung von Besteuerungsrechten an den weltweit größten und profitabelsten Unternehmen dient. Das im Oktober 2023 erstmals veröffentlichte MLC soll demnach bis Ende März 2024 abgeschlossen sein und Ende Juni 2024 unterzeichnet werden können.  

Direkt zur „Administrative Guidance on the Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar Two)“ kommen Sie hier.

Direkt zum „Update to Pillar One timeline by the OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS” kommen Sie hier.