MLI per DBA

Deutschland treibt die Implementierung von Standards und Inhalten aus dem Multilateralen Instrument (MLI) auch in seiner bilateralen Doppelbesteuerungsabkommenspolitik voran. Derzeit befinden sich sieben Änderungsprotokolle im nationalen Ratifikationsverfahren. Für die Zukunft ist mit weiteren Änderungsprotokollen zu rechnen.

Im Zuge der Ratifizierung des mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen (Multilaterales Instrument, „MLI“) hat sich Deutschland dazu entschieden, einige seiner Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) statt über das MLI in bilateralen Verhandlungen anzupassen (siehe auch eNewsletter Tax vom 14.01.2021). In diesen Fällen ist, nachdem beide Vertragsstaaten das Änderungsprotokoll unterzeichnet haben, für die Umsetzung in Deutschland jeweils ein nationales Gesetzgebungsverfahren erforderlich.

Für sieben bereits unterzeichnete DBA, die jeweils Aspekte aus dem MLI umsetzen sollen, laufen derzeit Gesetzgebungsverfahren, die sich in unterschiedlichen Verfahrensständen befinden. Alle sollen aber noch rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode angenommen werden:

  • Dänemark (Änderungsprotokoll vom 01.10.2020): Der Bundesrat hat dem Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 25.03.2021 am 07.05.2021 zugestimmt.
  • Liechtenstein (Änderungsprotokoll vom 27.10.2020): Der Bundestag hat das Gesetz am 22.04.2021 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats wird am 28.05.2021 erwartet.
  • Estland (Änderungsprotokoll vom 15.12.2020): Der Bundestag hat auch dieses Gesetz am 22.04.2021 beschlossen und der Bundesrat soll am 28.05.2021 zustimmen.
  • Zypern (Änderungsprotokoll vom 19.02.2021): Der Bundestag hat dem Gesetz heute, am 20.05.2021, zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrats wird für den 25.06.2021 erwartet.
  • Vereinigtes Königreich (Änderungsprotokoll vom 12.01.2021): Derzeit ist der Bundestagsfinanzausschuss mit dem Gesetz befasst. Ein Gesetzesbeschluss wird für den 11.06.2021 erwartet, die Zustimmung des Bundesrats für den 25.06.2021. Zusätzlich zum Änderungsprotokoll haben die britischen und deutschen Behörden eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Darin bekräftigen beide Staaten ihre Bereitschaft, vor dem Hintergrund des vollzogenen Austritts der Vereinigten Königreiches aus der EU, bis Ende des Jahres 2021 weitere Änderungen des Abkommens aufzunehmen (siehe auch eNewsletter Tax vom 14.01.2021).
  • Irland (Änderungsprotokoll vom 19.01.2021): Der Bundestag soll am 11.06.2021 zustimmen, der Bundesrat am 25.06.2021.
  • Niederlande (Änderungsprotokoll vom 24.03.2021): Hierfür wird ebenfalls der Gesetzesbeschluss am 11.06.2021 sowie die Bundesratszustimmung am 25.06.2021 erwartet.

Für alle DBA-Änderungsprotokolle gilt, dass nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens die Ratifikationsurkunden mit dem jeweils anderen Staat ausgetauscht werden müssen. Erst dann können die geänderten DBA in Kraft treten (wobei im Einzelfall weitere Fristen zu beachten sind) und sind jeweils ab dem auf das Inkrafttreten folgende Jahr anwendbar. Da sämtliche DBA-Umsetzungsgesetze voraussichtlich bis zur Sommerpause angenommen werden, könnten die einzelnen DBA-Änderungsprotokolle schon ab dem 01.01.2022 Wirkung entfalten, sofern jeweils rechtzeitig der Austausch der Ratifikationsurkunden gelingt. Erfahrungsgemäß kommt es dabei jedoch immer wieder zu unerwarteten Verzögerungen, sodass sich die endgültigen Anwendungszeitpunkte erst im Verlauf des zweiten Halbjahrs 2021 verlässlich abzeichnen werden.

Mit den Änderungsprotokollen werden in nahezu allen Fällen die Artikel 6 MLI (Zweck eines unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommens) zur Änderung der Präambel und Artikel 7 MLI (Verhinderung von Abkommensmissbrauch) zur Einführung eines Principal-Purpose-Test implementiert. Einige Änderungsprotokolle enthalten zudem die Regelungen der Artikel 13 MLI (Umgehung des Betriebsstättenstatus) und Artikel 16 MLI (Verständigungsverfahren). Darüber hinaus können die Änderungsprotokolle auch weitere Regelungen, teilweise auch unabhängig vom MLI, enthalten.