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In ihrer Sitzung am 18.02.2025 haben die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten die Aktualisierung der Liste der nicht-kooperativen Länder und Steuergebiete (sog. EU-Blacklist) beraten. Im Vergleich zu der im vergangenen Oktober beschlossenen Liste gab es keine Anpassungen. Die EU-Blacklist hat u.a. Auswirkungen auf die Anwendung des Steueroasenabwehrgesetzes.
Die EU-Finanzminister haben sich in ihrer Sitzung am 18.02.2025 wie erwartet mit der Liste der nicht kooperativen-Steuergebiete befasst. Dabei kam es zu keinen Änderungen im Vergleich zur im Oktober 2024 beschlossenen Blacklist (vgl. EY-Steuernachricht vom 10.10.2024). Die Liste beinhaltet Länder, welche die Standards der EU im Hinblick auf Steuertransparenz und Fairness nicht erfüllen oder nur ungenügende Anstrengungen unternehmen, um Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerung zu verhindern. Auf der zeitgleich beratenen sog. Greylist gab es einige Anpassungen. Sie umfasst nun acht Steuergebiete. Unter anderem sind Vietnam und die Türkei weiterhin auf ihr vertreten.
Für Deutschland ist die EU-Blacklist insbesondere für die Anwendung des Steueroasenabwehrgesetzes (StAbwG), die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen („DAC6“) sowie das öffentliche Country-by-Country Reporting von Bedeutung. Mit der nächsten Aktualisierung von Black- und Greylist durch den EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen wird im Oktober 2025 gerechnet.
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