Gesetzlicher Bußgeldtatbestand für Kunden von Finanzinstituten geplant

Anders als es der Name erwarten lässt, enthält der Regierungsentwurf eines „Steueroasen-Abwehrgesetzes“ vom 31.03.2021 (StAbwG) auch eine Neuregelung, die letztlich jeden Steuerpflichtigen betrifft, auch wenn er keine Beziehungen zu Steueroasen unterhält.

Nach § 3a FKAustG-E soll nämlich Kontoinhabern ab dem 01.07.2021 eine gesetzliche Pflicht zur Abgabe zutreffender Selbstauskünfte auferlegt werden, mit denen sie Banken und andere Finanzinstitute bei Kontoeröffnung oder bei Änderung der Gegebenheiten über ihre steuerliche Ansässigkeit und – bei Rechtsträgern – über ihren sog. „CRS-Status“ informieren. Ein Verstoß gegen die neuen Pflichten soll als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden können. Auch sollen Konten ohne Vorliegen einer Selbstauskunft nicht mehr eröffnet werden dürfen, was insbesondere auch im Zeitplan einer M&A-Transaktion zu beachten ist. Details finden Sie in unserem CRS Alert.

Zum EY CRS Alert kommen Sie hier.