Die EU-Kommission veröffentlicht neue Leitlinien und verstärkt die internationale Zusammenarbeit, um die weltweite Vorbereitung auf die EU-Entwaldungsverordnung zu unterstützen. Sowohl Großunternehmen als auch kleinere Betriebe sollen mehr Zeit für die Implementierung erhalten.
Die EU-Kommission hat am 02.10.2024 zusätzliche Leitliniendokumente und die Mitteilung zur Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit veröffentlicht, um Unternehmen, Mitgliedstaaten und Drittländer bei der Vorbereitung auf die Implementierung der EU-Entwaldungsverordnung zu unterstützen. Aufgrund der Rückmeldungen internationaler Partner zum Vorbereitungsstand in Bezug auf das Inkrafttreten der Anti-Entwaldungsverordnung schlägt die Kommission vor, den betroffenen Parteien zusätzliche Zeit zur Vorbereitung zu geben. Sollte das Europäische Parlament und der Rat zustimmen, würde die Verordnung dann am 30.12.2025 für große Unternehmen und am 30.06.2026 für Mikro- und Kleinunternehmen anwendbar sein.
Phasenweise Einführung und Unterstützung
Die aktualisierten Leitlinien zur Umsetzung der Anti-Entwaldungsverordnung sollen Unternehmen und Verwaltungsbehörden zusätzliche Klarheit bieten und die Anwendung der Regeln erleichtern. Die Kommission erkennt an, dass drei Monate vor dem geplanten Implementierungsdatum verschiedene Akteure wiederholt Bedenken hinsichtlich ihres Vorbereitungsstands geäußert haben. Die Kommission betrachtet eine zusätzliche 12-monatige Einführungsphase als ausgewogene Lösung, um weltweit einen reibungslosen Start zu ermöglichen.
Klare Richtlinien für eine effektive Umsetzung
Die neugefassten Leitlinien geben weitere Details zum Informationssystem, Aktualisierungen zu Sanktionen und Klarstellungen zu kritischen Definitionen wie „Walddegradation“, „Betreiber“ im Anwendungsbereich des Gesetzes und „Inverkehrbringen“. Es gibt auch weitere Details zur Rückverfolgung von betroffenen Produkten.
Transparentes Länder-Benchmarking
Die Kommission veröffentlicht außerdem die Prinzipien der Methodik, die sie für die EUDR-Benchmarking-Übung anwenden wird, um Länder mit einem Risikorating für niedriges, standardmäßiges oder hohes Entwaldungsrisiko einzustufen. Dies soll den von der Anti-Entwaldungsverordnung betroffenen Akteuren bei der Durchführung der Risikoanalysen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten helfen und den zuständigen Behörden eine effektive Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung ermöglichen.
Fertigstellung des dedizierten IT-Systems
Das Informationssystem, in dem Unternehmen ihre Sorgfaltserklärungen registrieren werden (TRACES-NT), ist informationsgemäß bereit, ab Anfang November Registrierungen anzunehmen und im Dezember vollständig betriebsbereit zu sein. Betreiber und Händler können ihre Sorgfaltserklärungen dann sogar vor Inkrafttreten des Gesetzes einreichen.
Nächste Schritte
Mit den angekündigten Maßnahmen ist die Kommission der Ansicht, dass die notwendigen Bedingungen für eine reibungslose Einführung der Anti-Entwaldungsverordnung erfüllt sein werden. Die Kommission lädt das Europäische Parlament und den Rat ein, den Vorschlag für eine verlängerte Implementierungsfrist bis Ende des Jahres anzunehmen.
Hintergrund
Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass eine Reihe von Schlüsselgütern, die auf dem EU-Markt platziert werden, nicht mehr zur Entwaldung und Walddegradation in der EU und anderswo in der Welt beitragen. Die Verordnung wurde 2023 von den Mitgesetzgebern mit überwältigenden Mehrheiten im Parlament und im Rat angenommen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Global Tax Alert vom 09.10.2024.
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