EU-Kommission gestattet Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt

Laut Bekanntmachung des BMF hat die EU-Kommission die Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt genehmigt.

Allerdings soll neben der Eintragung in einem inländischen Seeschiffsregister auch die Eintragung in ein EU/EWR-Register ausreichen (vgl. eNewsletter Tax vom 26.02.2021).

Der Volltext der Bekanntmachung steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zur Bekanntmachung kommen Sie hier.