Im Vorfeld der für den 21.02.2024 angesetzten Sitzung des Vermittlungsausschusses hat eine informelle Arbeitsgruppe dem Vernehmen nach eine vorläufige Einigung zum Wachstumschancengesetz (WtChancenG) erzielt. Demnach sollen die Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen und die Klimaschutz-Investitionsprämie aus dem WtChancenG gestrichen werden. Insbesondere aufgrund einer weitergehenden Forderung der Union zum Agrardiesel gilt die Zustimmung des Vermittlungsausschusses zu dem Kompromiss aber nicht als sicher.
Vertreter von Bund und Ländern haben in den vergangenen Wochen die im Dezember 2023 unterbrochenen informellen Arbeitsgruppengespräche zum WtChancenG wieder aufgenommen. Dem Vernehmen nach ist dabei am Freitag (09.02.2024) ein Kompromiss erzielt worden, der Gegenstand der Beratungen im Vermittlungsausschuss am 21.02.2024 sein soll.
Soweit bisher bekannt geworden ist, schlägt die Arbeitsgruppe insbesondere vor:
- Reduzierung des Steuerausfallvolumens von 6,3 Mrd. Euro (Stand Gesetzesbeschluss des Bundestags) auf gut 3 Mrd. Euro pro Jahr (wobei einige der entlastenden Maßnahmen zeitlich begrenzt sind).
- Streichung der vorgesehenen Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen.
- Streichung der Klimaschutz-Investitionsprämie. Denkbar scheint aber, dass die Koalition dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt in veränderter Form erneut aufgreift. Die zentrale Forderung der Länder bestand darin, die Verwaltung/Auszahlung der Prämie über eine Bundesbehörde anstatt über die Finanzämter zu organisieren.
- Beibehalten werden sollen dagegen die Regelungen zur grenzüberschreitenden Konzernfinanzierung in § 1 Abs. 3d und 3e AStG.
Neben den vorgenannten Punkten übergibt die Arbeitsgruppe eine Forderung der Union zum Agrardiesel ausdrücklich als strittig in den Vermittlungsausschuss. Die Union fordert demnach ein Bekenntnis der Bundesregierung, die Steuererhöhungen beim Agrardiesel vollständig zurückzunehmen. Formal ist dieser Punkt allerdings nicht Teil des Vermittlungsverfahrens zum WtChancenG, da die entsprechenden Gesetzesänderungen im Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz enthalten sind, über das der Bundesrat erst am 22.03.2024 entscheiden soll.
Insbesondere angesichts dieser Forderung ist derzeit nicht absehbar, ob der Vermittlungsausschuss am 21.02.2024 tatsächlich eine Einigung zum WtChancenG erzielen kann. Denkbar wäre auch ein Scheitern des Gesetzes oder ein Vertagen der Verhandlungen. Gelingt dagegen die Einigung, müssten Bundestag und Bundesrat dem Vermittlungsergebnis noch zustimmen, was dann aber als wahrscheinlich gilt.