Die Koalition hat sich auf die Eckpunkte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz geeinigt. Neben zahlreichen weiteren Maßnahmen sollen insbesondere die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege verkürzt sowie Erleichterungen im Wirtschaftsrecht geschaffen werden.
Das Bundeskabinett hat die vom BMJ vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Neben zahlreichen weiteren Maßnahmen sollen die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre herabgesetzt werden.
Darüber hinaus sollen Schriftformerfordernisse des Bürgerlichen Gesetzbuchs insbesondere im Vereins-, Schuld- und Mietrecht aufgehoben werden. Bspw. soll das Schriftformerfordernis für Mietverträge über Gewerberäume gestrichen werden. Im Bereich des GmbH-Rechts sollen Erleichterungen hinsichtlich der Beschlussfassung der Gesellschafter außerhalb einer Versammlung geschaffen werden. Ausreichend soll danach die Abgabe der Stimme in Textform sein, wenn alle Gesellschafter einverstanden sind. Geplant ist auch, die Schriftformerfordernisse im Schuldverschreibungsgesetz sowie im Depotgesetz aufzuheben.
Des Weiteren sollen die allgemeinen Formvorschriften in den §§ 126 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs geändert werden. So soll die elektronische Form oder – soweit geeignet – die Textform als Regelform ausgestaltet werden und an die Stelle der Schriftform treten. Die Schriftform soll dabei nur als Ersatzform für die elektronische Form beibehalten werden.
Die geplanten Erleichterungen sollen auch den Bereich des Arbeitsrechts betreffen, z.B. durch Änderungen im Nachweisgesetz, Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz oder bei der Erteilung von Arbeitszeugnissen.
Noch ist unklar, wann mit dem Referentenentwurf zu rechnen ist. Das Gesetzgebungsverfahren wird sich voraussichtlich bis ins erste Halbjahr 2024 ziehen.
Der Volltext des Eckpunktepapiers steht Ihnen auf der Internetseite des BMJ zur Verfügung.
Direkt zum Eckpunktepapier kommen Sie hier.