Das Warten hat ein Ende: MLI-Anwendungsgesetz vorgelegt

Als kleines Weihnachtsgeschenk für DBA-Experten veröffentlicht das BMF einen Referentenentwurf eines BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens könnte das „Multilaterale Instrument“ (MLI) ab 2025 die erfassten deutschen DBA modifizieren. Vorgesehen sind dafür derzeit aber lediglich neun DBA.

Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24.11. 2016 (BGBl. 2020 II S. 946, 947) und weiterer Maßnahmen“ leitet das BMF den in Deutschland notwendigen zweiten Umsetzungsschritt ein, damit das MLI auf die von Deutschland für das MLI angemeldeten DBA anwendbar ist. Derzeit ist das von Deutschland am 07.06.2017 unterzeichnete MLI zwar schon ratifiziert und seit dem 01.04.2021 für Deutschland in Kraft. Da aber Deutschland einen speziellen Vorbehalt eingelegt hat, ist die Anwendung des MLI vorerst gesperrt. Erst mit der Konkretisierung der Modifikationen, die sich durch das MLI für ein einzelnes erfasstes DBA ergeben, kann Deutschland jeweils die innerstaatliche Umsetzung bei der OECD notifizieren und damit den Weg für die Anwendung des MLI ebnen.

Der nun vorliegende Referentenentwurf enthält als Kernbestandteil das „BEPS-MLI-Anwendungsgesetz“ (BEPSMLIAnwG). In diesem werden für neun erfasste DBA genaue Angaben gemacht, welche MLI-Artikel jeweils gelten sollen. Die von den Auswahlentscheidungen der jeweiligen DBA-Partnerländer und dem Inhalt der bestehenden DBA abhängigen Modifizierungen durch das MLI weichen von Abkommen zu Abkommen teils deutlich ab und beinhalten z.B. die Änderung der Präambel, die Einführung eines sog. „Principal Purpose Test“ oder Regelungen zu Verständigungs- und Schiedsverfahren.

Das BEPS-MLI-Anwendungsgesetz enthält Vorgaben zu den neun DBA mit Frankreich, Griechenland, Japan, Kroatien, Malta, der Slowakei, Spanien, Tschechien und Ungarn. Damit erfasst das Gesetz nicht sämtliche der 14 DBA, die am 18.12.2020 im Rahmen der Ratifizierungen von der Bundesregierung angemeldet wurden. Die DBA mit Luxemburg und Österreich sind mittlerweile auf bilateralem Weg entsprechend angepasst worden (vgl. EY-Steuernachricht vom 19.10.2023). Italien und die Türkei haben das MLI noch nicht ratifiziert. Mit Rumänien laufen laut dem BMF-Schreiben vom 01.01.2023 zum Stand der deutschen DBA aktuell bilaterale Verhandlungen über ein Änderungsprotokoll. Für die Zukunft ist dem Vernehmen nach die Aufnahme zusätzlicher DBA in ein weiteres BEPS-MLI-Anwendungsgesetz denkbar.

Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen. Nach der anschließenden Notifikation Deutschlands an die OECD über den Abschluss des Verfahrens könnte das MLI grundsätzlich ab dem 01.01.2025 für die neun erfassten DBA anwendbar sein.

Der Volltext des Referentenentwurfs steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum Referentenentwurf kommen Sie hier.