Bundestag beschließt erstes Steuergesetz in 20. Legislaturperiode

Heute (18.11.2021) hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht beschlossen. 

Inhalt sind lediglich eine Anpassung des Durchschnittssatzes für pauschalierende Landwirte von derzeit 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent (§ 24 UStG) zum 01.01.2022, um beihilferechtlichen Vorgaben zu entsprechen, sowie rückwirkend auf den Jahresanfang 2021 die Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/1159 vom 13.07.2021 zu befristeten Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen an EU-Institutionen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie.

 

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