Bundesrat bestätigt Steueroasenabwehrverordnung

Wie erwartet, hat der Bundesrat am 17.12.2021 der Steueroasenabwehrverordnung zugestimmt. Damit können grundsätzlich ab dem 01.01.2022 die im Steueroasenabwehrgesetz vorgesehenen Sanktionen und erweiterten Mitwirkungspflichten auf Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit den neun derzeit als nicht kooperativ eingestuften Jurisdiktionen angewendet werden.

 

 

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