Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 30.03.2022 fordert das BMF zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung auf. Die Bundesländer mit einem eigenen Ländermodell fordern ebenfalls mit eigenen Bekanntmachungen dazu auf. Die Abgabe per Elster wird aber erst ab 01.07.2022 möglich sein.
Die Umsetzung der Grundsteuer-Reform nimmt weiter Gestalt an. In den kommenden Monaten müssen die Steuerpflichtigen das erste Mal eine Erklärung zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte abgeben. Das BMF hat mit öffentlicher Bekanntmachung vom 30.03.2022 bereits dazu aufgefordert. Die Länderfinanzministerien der Bundesländer mit eigenem Modell haben ebenfalls mit Bekanntmachungen vom 21., 22., 28. oder 30.03.2022 zur Abgabe aufgefordert. Die tatsächliche (verpflichtende) elektronische Abgabe kann allerdings erst ab 01.07.2022 per Elster erfolgen.
Nach dem weiteren Zeitplan müssen die Steuerpflichtigen die Erklärung bis einschließlich 31.10.2022 abgegeben haben. Anschließend stellen die Finanzämter nach dem jeweils geltenden Grundsteuergesetz (Bundesmodell oder Ländermodell) die Grundsteuerwerte fest und leiten diese Information an die Gemeinden weiter, die daraufhin die neue Grundsteuer zum 01.01.2025 festsetzen.
Die Volltexte der Bekanntmachungen stehen auf der Internetseite des Bundessteuerblattes oder der Länderfinanzministerien zur Verfügung.
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