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Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 21.04.2021 das Abzugsteuerentlastungs-modernisierungsgesetz (AbzStEntModG) in seine finale Form gegossen. Dabei haben die Parlamentarier das Gesetz, das neben der Neuordnung des Quellensteuer-Entlastungsverfahrens wie auch des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens u.a. umfangreiche Neuerungen im Bereich der Verrechnungspreise enthält, an zahlreichen Stellen ergänzt. Der Beschluss des Bundestags ist für den 05.05.2021 vorgesehen.
Nicht aufgegriffen wurde die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme geforderte Aufnahme von besonderen Regelungen zu grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen in das AStG.
Überraschend äußern sich die Finanzpolitiker des Bundestags in einer Protokollerklärung aber zur Frage der beschränkten Steuerpflicht bei sogenannten Registerfällen. Das BMF habe neben einer Evaluation des BMF-Schreibens auch zugesagt, auf die Länder zuzugehen, um die im BMF-Schreiben vom 11.02.2021 noch bis zum 30.09.2021 befristete Übergangsregelung für DBA-Fälle bis zum 30.06.2022 zu verlängern.
Weitere Details entnehmen Sie der EY-Gesetzgebungsübersicht (Stand Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses).