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eRechnung | Wegbereiter der umsatzsteuerlichen Digitalisierung

Mit der eRechnung stellen die EU-Mitgliedstaaten zunehmend die Weichen in Richtung transaktionsbezogener Umsatzmeldungen. Dies stellt eine Herausforderung für das steuerliche Reporting dar: Es sind mehr Pflichtangaben in kürzerer Bearbeitungszeit erforderlich. Dies betrifft viele steuerliche Prozesse und fordert die Steuerabteilungen zur Verbesserung der Datenqualität und zur Forcierung der Prozessautomatisierung auf. 

Die obligatorische Einführung der eRechnung und der anschließende Start eines elektronischen Meldesystems beschleunigen auch in Deutschland die Digitalisierung und Automatisierung der Umsatzbesteuerung. Das WtChancenG passt vor allem § 14 UStG dahingehend an, dass eRechnungen im inländischen B2B-Bereich obligatorisch sind (siehe Steuernachrichten vom 16. Oktober 2024). Diese Strategie verspricht eine Win-Win-Situation, da sie sowohl Effizienz für Unternehmen als auch Transparenz für die Finanzverwaltung schafft. Deutschland zieht damit nach, was in einigen europäischen Nachbarländern längst üblich ist.

Unser Beratungsansatz

Wir unterstützen Sie bei der Einführung der eRechnung, der Meldung von transaktionsbezogenen Daten und der Etablierung eines transaktionalen Datenmanagements in vier aufeinander abgestimmten Phasen. Die Leistungen können je nach Bedarf unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden. Gern stellen wir Ihnen unseren Ansatz im Rahmen unseres kostenlosen Erstgesprächs vor.

Workshop-Guide

Unsere speziell für die Bedürfnisse und Anforderungen der Steuerfunktion entwickelten Workshop-Formate bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Wir richten uns nach Ihren Vorgaben und bieten folgende Optionen:

Die E-Rechnung erfolgreich umsetzen

Wie führt die Steuerabteilung Regie, wenn Daten zum Hauptakteur werden?

Nutzen Sie dieses Formular, damit wir Ihnen ein Terminangebot unterbreiten können.