Die Dauer der Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass sich viele - zunächst kurzfristig gedachte - Arbeitsweisen in der Arbeitswelt etabliert haben.
Nun stehen Unternehmen vor der Frage: Wie kehren wir zur Normalität zurück bzw. was ist überhaupt die neue Normalität nach der Corona-Pandemie?
Hybrid-Lösung - neues und zukunftsträchtiges Arbeitsmodell
Während der Pandemie haben viele Arbeitnehmer die Erfahrung gemacht, dass das mobile Arbeiten bzw. das Arbeiten im Home Office auch viele Vorteile mit sich gebracht hat. Auch Arbeitgeber haben zahlreiche Vorteile realisiert: Neben einer großen Motivation der Mitarbeiter lassen sich durch das Einsparen von Büroflächen auch zukünftig geringere Kosten erreichen. Durch verschiedene Software-Lösungen ist es zudem mittlerweile möglich, in vielen Berufsbereichen die gesamte Tätigkeit im Home Office bzw. mobil zu erbringen.
Auch wenn viele Tätigkeiten grundsätzlich mobil erledigt werden können, besteht dennoch in vielen Fällen das Bedürfnis, einen Teil der Arbeitsleistung in Präsenz zu erbringen. Die sozialen Kontakte zu den Kollegen spielen dabei eine große Rolle. Aus diesem Grund bietet sich eine Hybrid-Lösung in aktuellen Zeiten sehr gut an und vereint alle Vorteile. Sie bietet die Kombination des aktuellen Home-Office-Models mit der Möglichkeit der Anwesenheit in Betrieben, wie es vor der Corona-Pandemie der Fall war.
Working from abroad
Viele Arbeitnehmer sehen in dem mobilen Arbeiten nicht nur die Möglichkeit, zuhause arbeiten zu können, sondern darüber hinaus auch eine Möglichkeit, generell an einem von ihnen gewünschten Ort zu arbeiten. Das kann auch das Ferienhaus in den Bergen oder die Finca auf einer Baleareninsel sein.
Einige Unternehmen haben diese Möglichkeit bereits berücksichtigt und bieten beispielsweise eine begrenzte Anzahl von Tagen an, an welchen Arbeitnehmer im Ausland arbeiten dürfen. Auch wenn die Flexibilität in der Arbeitswelt rasant zunimmt und die Unternehmen sich in der Pflicht sehen daran mitzuwirken, darf dabei nicht vergessen werden, dass Tätigkeiten im Ausland auch risikobehaftet sind.
Eine Vorabprüfung in dem jeweiligen Land ist essentiell um Risiken wie die unerwünschte Gründung einer Betriebsstätte sowie die Zahlung von Steuern und Sozialversicherung im Ausland zu vermeiden.
Entscheidet sich der Arbeitgeber für ein künftiges Modell mit flexibler Gestaltung des jeweiligen Arbeitsortes, sind die geplanten Maßnahmen jedoch zunächst mit dem vorhandenen Betriebsrat abzustimmen, denn nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ist die Ausgestaltung von mobiler Arbeit seit Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes mitbestimmungspflichtig.
Praxishinweis
Für den Fall, dass Arbeitgeber nach dem 25. Mai 2022 weiterhin die Erbringung der Arbeitsleistung flexibel regeln möchten oder Arbeitnehmer in bestimmter Art und Weise angewiesen werden sollen, müsste gegebenenfalls eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geschlossen werden. In der Zusatzvereinbarung sollten Regelungen über den Arbeitsort, die Arbeitszeit und die Arbeitsmittel getroffen werden. Auch wäre eine entsprechende Betriebsvereinbarung denkbar. Der Arbeitgeber sollte anhand einer genauen Überprüfung die Vor- und Nachteile beider Schritte abwägen.
Des Weiteren liegt seit dem 14. Januar 2021 ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit vor. Dieser regelt zwar keinen Anspruch auf Home Office, definiert allerdings den Begriff „mobile Arbeit“ und regelt die Pflicht zur Erörterung, wenn der Arbeitnehmer mitteilt, mobil arbeiten zu wollen.
Aufgrund dessen ist eine zukünftige Tendenz zur mobilen Arbeit bzw. Home Office deutlich zu erkennen. Eine komplette Rückkehr zu den alten Gewohnheiten scheint deshalb sehr unwahrscheinlich zu sein. Arbeitgeber, die sich jetzt beraten und eine rechtliche Anpassung vornehmen, können sich durch die aktuell niedrigen Anforderungen einen Vorsprung im Hybrid-System verschaffen und dadurch interessanter und wettbewerbsfähiger am Arbeitsmarkt sein.
Autorinnen: RA Bärbel Kuhlmann, RA Priscila Luz Barreiros