Begrenzung auf fünf Jahre soll entfallen
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nach geltendem Recht in den ersten fünf Steuerjahren für eine pauschale Besteuerung optieren. Mit der nächsten geplanten Steuerreform will die Regierung Südkoreas die zeitliche Begrenzung des Wahlrechts ab 2023 aufheben. Allerdings hält in der Nationalversammlung die Opposition die Mehrheit der Stimmen. Daher können sich in diesem – wie in den anderen vorgeschlagenen Punkten – noch Änderungen ergeben.
Expat Tax Regime
Der progressive Steuersatz auf Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit (aus südkoreanischen Quellen) liegt in Südkorea zwischen 6,6 und 49,5 Prozent. Ausländische Beschäftigte, die ihre Tätigkeit in Korea vor dem 31.12.2023 aufgenommen haben, können wählen, dieses Einkommen stattdessen pauschal mit 20,9 Prozent zu versteuern. In diesem Fall werden keine Abzüge und Anrechnungsbeträge berücksichtigt. Das Wahlrecht gilt in den ersten fünf Steuerjahren ab Beginn der Tätigkeit.
Abschaffung der zeitlichen Begrenzung
Die zeitliche Begrenzung auf fünf Jahre soll ab dem 01.01.2023 entfallen. Wenn die Änderung wie geplant umgesetzt wird, können ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit in Südkorea vor dem 31.12.2023 aufnehmen (oder aufgenommen haben), die pauschale Besteuerung für ab dem 01.01.2023 bezogene Vergütungen zeitlich unbegrenzt in Anspruch nehmen.